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Frage von Norbert W. •

Frage an Kristina Vogt von Norbert W. bezüglich Umwelt

Seit genau 4 Jahren wird über den Kleingartenplan 2025 und damit verbunden (DA 422) über die Zukunft der Kaisenhäuser geredet. Abgesehen davon, daß Bremen kein Geld für den Abriss aller Häuser hat und die Wohnungsnot es geradezu verbietet, intakten Wohnraum zu vernichten (echte Schrottparzellen natürlich ausgenommen), frage ich Sie, warum Sie jetzt nicht zeitnah Rechtssicherheit schaffen für den Fortbestand der Kaisenhäuser? Diese Häuser sind damals mit einer S.-H.-Lizenz (Baugenehmigung) errichtet worden und haben nach ca. 70 Jahren der Duldung und nach neuester Rechtsprechung Bestandsschutz. Die Listen mit dieser Baugenehmigung befinden sich bei der Bauverwaltung. Sowohl das neueste Bundeskleingartengesetz als auch ein höchstrichterliches Urteil (BVerwG 4 CN 7.12 vom 11.07.2013) lassen Wohngebäude als Einsprengsel in Kleingartengebieten zu. Mit der Einführung der zertifizierten Sammelgrube gibt es auch keine Abwasserproblematik! Die Vereine könnten die leerstehenden Parzellen wieder verpachten und ohne dem Damoklesschwert eines teuren Rückbaus würden viele Menschen wieder Geld und Arbeit in solche Grundstücke investieren. Die Kleingartengebiete würden wieder belebt, sauber und sicherer! Also für alle Parteien eine Win-Win-Win-Situation! Auch müßte man sich über die Ansichten des Landesverbandes der Kleingärtner hinwegsetzen. Es gibt Vereine und viele Eigentümerparzellen, die mit diesem Landesverband keine Schnittstellen haben! Warum werden die neuesten Urteile und Möglichkeiten von der Politik und von der Verwaltung nicht öffentlich kommuniziert? Warum blockt die Verwaltung alles ab? Genau wie das Thema Wochenendgebiete in Kleingartengebieten, wo die Anträge seit 10 Jahren auf deren Tisch liegen! Können Sie zu diesem Thema belastbare Aussagen machen, ohne die üblichen Hinhalte-Floskeln?

Mit freundlichem Gruß, N. W.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr W.,

Sie sprechen einen Punkt an, der mich als ehemalige Parzellistin seit langem ärgert. Wir hatten im Juli 2014 den Antrag „Kaisenhäuser-Konzept an neue Rechtslage anpassen“ gestellt (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2014-07-10_Drs-18-593%20S_a787f.pdf). In der Begründung des Antrags hatten wir damals ausgeführt:
„Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2013 ist die bisherige Auffassung des Senats, eine Wohnnutzung in Kleingartengebieten könne in keiner Weise rechtlich zulässig sein, obsolet geworden. Noch in der Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN „Wohnen in Kleingartengebieten (‚Kaisen-Häuser‘) rechtlich absichern“ hatte der Senat ausgeführt, weder Duldungen, noch Ausnahmeregelungen, noch Einzelfestsetzungen könnten rechtlich Bestand haben. Nach der Entscheidung des BVerwG (4 CN 7.12 vom 11. Juli 2013) ist dies falsch. Damit ist der Weg frei, endlich die Lähmung bei der Überarbeitung des Konzepts zu überwinden und die Politik zu beenden, deren gestalterisches Ziel sich letztendlich in der vollständigen Beseitigung aller Wohnnutzungen in Kleingartengebieten erschöpfte. Wohnen in Kaisenhäusern, eine ungewöhnliche, aber in Bremen historisch verwurzelte Wohntradition und Lebensform, kann und soll in Bremen auch eine Zukunft haben. Zur rechtlichen Absicherung sowohl der BewohnerInnen, als auch der Verteidigung der Kleingartengebiete gegen eine schleichende Umwandlung in generelle Wohngebiete, steht eine breite Palette von Instrumenten zur Verfügung. Sie können jetzt genutzt werden.
Leider wurde unser Antrag von SPD, Grünen und CDU abgelehnt (die FDP war damals nicht in der Bürgerschaft vertreten).
In der gesamten Legislaturperiode 2015 bis 2019 hat sich nichts getan, auch Nachfragen in der Deputation brachten keine Ergebnisse. Es wurden keine bewohnten Häuser mehr abgerissen, aber es wurde auch nichts dafür getan, das Einzelfall-Wohnen in Kaisenhäusern zuzulassen. Auch das Anliegen mehrerer Vereine, Wochenendgebiete zuzulassen, wurde nicht umgesetzt.
Nach der Wahl muss endlich Verlässlichkeit für Kaisenhäuser und deren Besitzer*innen geschaffen werden. Mit Einzelfestsetzungen, die rechtssicher Wohnen zulassen, mit Umwandlungen in Wochenendgebieten, wenn die Vereine dies wünschen, und mit einer grundsätzlich veränderten Kommunikation, die den Fortbestand der Kaisenhäuser und des Wohnens in Kaisenhäusern als Chance für die Kleingartengebiete begreift. An uns soll das nicht scheitern.

Mit freundlichen Grüßen
Kristina Vogt