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Frage von Ursel und Dietmar K. •

Frage an Kristina Vogt von Ursel und Dietmar K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Vogt,

im Dezember 2002 beschloss die Bürgerschaft das Ortsgesetz zum Sanierungsgebiet Waller Heerstraße, zu welchem auch das Areal zwischen Funkturm, Walle-Center, Bahndamm und Waller Heerstraße (Bereich 7) zählt. Ziel der Sanierung ist es gemäß § 1 Abs. 2 des Ortsgesetzes die festgestellten städtebaulichen Missstände zu beheben. Im Bereich 7 wurden Missstände festgestellt, für deren Behebung gut 2.000.000 Euro beantragt und bewilligt wurden. Die ursprünglichen Planungen sahen als Beginn das Jahr 2008 für die Sanierungsarbeiten im Bereich 7 vor. Im Zwischenbericht zur Sanierung vom Februar 2008 wurde der Bereich 7 als einer von drei Prioritäten benannt, deren Start nun 2010 erfolgen sollte. Im wahrsten Sinne unvermittelt wurde dann aber der Bereich 7, trotz Absage der Bahn (im Jahr 2005) an eine fest eingeplante Lärmschutzwand, an das Ende der Sanierung geschoben. In der Presse liest man derzeit, dass der Baudeputation ein Zwischenbericht vorgelegt wurde aus dem hervorgeht, dass bereits alle Sanierungsmittel für die Realisierung der Maßnahmen in den anderen Bereichen verbraucht/verplant sind. Gleichzeitig wird in den Artikeln den Betroffenen im Bereich 7 die max. Summe von 300.000 Euro in Aussicht gestellt und unter den Überschriften wie: „Gustavstraße gewinnt“ oder „Größeres Sanierungsgebiet“ als Zugewinn suggeriert, obwohl dieser Betrag nicht einmal für den Spielplatz reicht ( http://www.waller-heerstrasse.de ).

Doch wo bleibt der Aufschrei der Betrogenen? Das ohnmächtige Aushalten des Bahnlärms hinterlässt seine Spuren, indem es die Entmutigten sprachlos macht. Wir glauben, dass einem wehrhaften Bürgerviertel weder die Verschiebung der Priorität noch der Verlust von ca. 1.700.000 Euro widerfahren würde.

Frage: Was wird „Die Linke“ tun, um den Sachverhalt öffentlich klar zu stellen und den Menschen im Bereich 7 eine Stimme zu geben, damit auch bei ihnen die Versprechen aus dem Ortsgesetz realisiert werden?

Mit freundlichen Grüßen
Familie Kjesa

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Familie Kjesa,

die Planungen zum Sanierungsgebiet "Waller Heerstrasse" sind im Waller Beirat in der Regel im Sanierungsausschuss beraten worden. Dort wurde nach Vorstellung der planenden und auftragserteilenden Behörde auch die Reihenfolge der einzelnen Sanierungsgebiete festgelegt. Die Beschlüsse dort sind mit den Stimmen aller beteiligten Fraktionen gefallen. Insofern trägt DIE LINKE auch eine Mitverantwortung, dass die Entwicklung für das Sanierungsgebiet 7 so negativ ausgegangen ist. Vor dieser Mitverantwortung kann sich keine Partei im Waller Beirat drücken. Auch DIE LINKE nicht.

Beim Zwischenbericht der Baubehörde im Jahr 2008 war noch nicht abzusehen, dass für das Sanierungsgebiet die Finanzierung ab 2010 nicht mehr gedeckt ist. Wäre dieses absehbar gewesen, hätten wir im entsprechenden Ausschuss auf andere Weichenstellungen gedrängt. Leider ist man hinterher häufig schlauer als vorher.

Laut einer Auskunft der Baubehörde vom Ende letzten Jahrs sind bisher für 9,915 Mio. € im Sanierungsgebiet Maßnahmen abgeschlossen worden bzw. noch in Planung zur Umsetzung. Ursprünglich waren für das Sanierungsgebiet in einer Kosten- und Finanzierungsübersicht 11,1 Mio. € für die Jahre 2001 bis 2013 geschätzt worden. Jetzt ist es aber so, dass die Bundesfinanzhilfen für "Sanierung und Entwicklung" eingestellt wurden und laut Baubehörde auch nicht mehr durch Landesmittel ergänzt werden können. Es fehlen also für den Sanierungsausschuss die weiteren Mittel aus den ursprünglich geplanten Töpfen. Das bedeutet: Wir müssen erst einmal mit den noch aus verschiedenen Töpfen von Landesmitteln gesammelten 295.000 € die dringlichsten Dinge für das Sanierungsgebiet 7 angehen. Da muss sich der Beirat auch einer Anwohnerversammlung stellen, dass es nicht bei dieser kleinen Summe bleibt.

Unsere Beiratsfraktion wird sich im Beirat Walle dafür einsetzen, dass das Gebiet 7 in der Prioritätenliste mit nach oben gesetzt wird. Das bedeutet, dass wir bei weiteren Maßnahmen oder Programmen des Landes oder Bundes prüfen werden, inwieweit wir das Gebiet 7 unterstützen können. Leider lassen sich die ausstehenden Mittel nicht einklagen und ich verstehe, dass sie sich betrogen fühlen, wenn man die ursprünglichen Planungen liest. Aber Planungen sind nun einmal leider keine Rechtstitel, die sich gerichtlich einklagen ließen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kristina Vogt