Frage an Kristina Schröder von Markus S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Köhler,
in der Pressemeldung vom 22.10.2008 äußerten Sie sich zusammen mit Ihrem Kollegen Uhl folgendermaßen:
"Statt zu versuchen, das Unrecht der Nazi-Diktatur zu mildern, wurde die Wiedergutmachung gegenüber den Nazi-Opfern vom Zentralkomitee der SED als "Verschiebung von Volksvermögen" bezeichnet. Befürworter einer Wiedergutmachung wurden mit antisemitischer Propaganda bekämpft und ihnen vorgeworfen, sie fälschten "die aus deutschen und ausländischen Arbeitern herausgepressten Maximalprofite der Monopolkapitalisten in angebliches Eigentum des jüdischen Volkes um" (Beschluss des ZK der SED vom 20. Dezember 1952)."
Dieser Beschluß war eine unglaubliche Entgleisung.
Meine Frage lautet:
Es ist zu begrüßen, daß Sie nicht willens sind, einen gemeinsamen Beschluß zum Bundesbeauftragten für Antisemitismus mit ehemaligen ZK-Mitgliedern zu erwirken. Welche der an diesem Beschluß beteiligten ZK-Mitglieder befinden sich in der Fraktion der Linken?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
MfG
Markus Söderling
Sehr geehrter Herr Söderling,
vielen Dank für Ihre Frage. Zu meiner Vorstellung von Öffentlichkeit gehört, dass ich Bürgeranfragen direkt beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinem monatlichen Politikbrief, auf meiner eigenen Homepage und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich ( kristina.koehler@bundestag.de ), damit ich Ihnen direkt antworten kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Kristina Köhler