Frage an Kristina Schröder von Alexander H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Köhler,
Sie haben sich sehr engagiert für den Schutz des Grundgesetzes gegenüber islamistischen Gruppen.
Es gibt jedoch auch andere Organisationen, die unsere Verfassungsordnung bedrohen, etwa die "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" oder der sogenannte "Bürgerkonvent", die erklärtermaßen darauf hinwirken, das vom Grundgesetz garantierte und in Art. 20 GG mit "Ewigkeitsgarantie" ausgestattete Sozialstaatsgebot, wenn nicht abzuschaffen, so doch auszuhölen. Solche Organisationen sind offensichtlich verfassungswidrig.
Haben Sie sich bei der Bundesregierung für eine Überprüfung dieser Organisationen durch den Verfassungsschutz eingesetzt, oder wenn nicht, gedenken Sie, sich für eine solche Prüfung und ein Verbot dieser Organisationen einzusetzen?
Alexander Hartmann
Sehr geehrter Herr Hartmann, schön dass sich die Kandidaten hier auch
gegenseitig befragen.
Wenn Ihre Frage darauf abzielt, ob ich eine parteiübergreifende Reforminitiative, deren Träger der Arbeitgeberverband Gesamtmetall ist und die sich der Sozialen Marktwirtschaft verschrieben hat, mit radikalen, islamistischen Gruppierungen vergleichen will, dann lautet meine Antwort: Nein!
Ihr Urteil der „offensichtlichen Verfassungswidrigkeit“ ist juristisch ganz einfach nicht haltbar. Das können sie in jedem Grundgesetzkommentar nachlesen. Sollten sie entgegen den Verfassungsrechtlern anderer Meinung sein, ist es Ihnen natürlich unbenommen, das Innenministerium persönlich auf Ihre Bedenken hinzuweisen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit abschließend beantworten,
mit freundlichen Grüßen, Kristina Köhler