Frage an Kristina Schröder von Andreas P. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. Schröder,
das Elterngeldgesetz hat einen fatalen Fehler für Väter, die zwölf Monate Elterngeld beantragen möchten.
Wir haben bereits einen fünf Jahre alten Sohn und seit Jahren geplant, dass ich bei einem zweiten Kind ein Jahr Elternzeit nehmen werde und meine Frau lediglich für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes zu Hause bleibt. Wir haben uns auf die offizielle Aussage verlassen, dass die Eltern die Elterngeldmonate frei aufteilen können und ein Elternteil (egal ob Vater oder Mutter) auf Wunsch 12 Monate Elterngeld beziehen kann.
Unsere Arbeitgeber haben wir bereits vor Monaten über unsere Pläne informiert und entsprechende Anträge eingereicht.
Den Antrag auf Elterngeld habe ich nun vor einer Woche abgegeben und Elterngeld für die Lebensmonate 3 bis 14 beantragt. Heute erhielt ich jedoch den Antrag mit dem Vermerk zurück, er sei falsch ausgefüllt.
Das Problem:
Meine Sohn ist am 09.02.2013 geboren worden, der errechnete Termin war jedoch der 14.02.2013. Der Mutterschutz geht daher nun bis zum 11.04.2013 und meine Frau bezieht somit drei Tage Mutterschaftsgeld im dritten Lebensmonat unseres Sohnes.
Aus diesem Grund wurde mein Antrag auf Elterngeld nun für die Lebensmonate 3-14 abgelehnt.
Da meine Frau bis zum 11.04.2013 Mutterschaftsgeld bezieht, gilt der komplette dritte Lebensmonat als "verbraucht" und ich kann auch nicht anteilig für den dritten Lebensmonat unseres Kindes Elterngeld beziehen, also für den Zeitraum 12.4. - 08.05.
Ich muss folglich auf fast einen Monat Elterngeld verzichten und erhalte nur elf Monate Elterngeld.
Wir fühlen uns durch diese Regelung stark benachteiligt und haben nun einen Monat erhebliche finanzielle Einbußen, da ich selbst ab dem 12.04., jedoch bis zum 08.05. kein Elterngeld erhalte.
Der finanzielle Verlust trifft uns sehr hart
Kann in diesem Fall nichts unternommen werden, damit ich wenigstens anteilig Elterngeld für den 3.ten Lebensmonat erhalten kann?
Freundliche Grüße!
Andreas Porsch
Sehr geehrter Herr Porsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden:
Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin.
Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Schröder