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Kristina Schröder
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Frage von Daniel S. •

Frage an Kristina Schröder von Daniel S. bezüglich Familie

Wie helfen und unterstützt die Bundesregierung heute aktuell Familien die sowohl Pflegebedürftige Kinder als auch pflegebedürftige Eltern haben?

Warum fallen Familien beim Teilhabegesetz durch die wegen der Behinderung Ihrer Kinder hohe Darlehen aufgenommen haben und nun Ihren Kindern die Klassenfahrten oder Sportvereine streichen müssen?

Beim Bildungscoach und Sozialamt werden die Belastungen die aufgrund von Behinderungen und Erkrankungen von Familienangehörigen entstandenen Kosten nicht berücksichtigt. Lediglich das Einkommen zählt. Wir haben zwei Kinder die eine Behinderung haben und wir jeden Tag das wohl der Kinder im Auge behalten verzichten wir als Eltern an jeder Stelle wo wir können müssen nun aber bei Klassenfahrten und Vereinsfahrten streichen. Allein die Belastungen durch die Herzerkrankung unseres Sohnes hat uns weil die gesetzliche Kasse die Krankenversicherung ablehnte und auch das Jugendamt, das Sozialamt und auch das Schulamt uns Hilfen versagte Kosten in fünfstelliger Höhe verursacht die wir nun Mühsam abtragen müssen. Wegen der Pflege der Kinder ist meiner Frau die Aufnahme einer Arbeitsstelle nicht möglich zudem droht uns zusätzlich die Pflege der Eltern. Wie sollen wir da Vorsorgen noch zukünftig über die Runden kommen?

Vielen Dank Daniel Senger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Senger,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden:
Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin.

Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Mit freundlichen Grüßen

Kristina Schröder

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.