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Kristina Schröder
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Frage von Christian B. •

Frage an Kristina Schröder von Christian B. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Schröder,

ich hätte eine Frage was das Wohl des Kindes betrifft, ist es zum Wohle des Kindes, wenn man vom Landratsamt dazu aufgefordert wird sich Bundesweit zu bewerben?Man soll also 600 oder vielleicht auch 1000 Km von seinem Kind entfernt arbeiten um die Auflagen zu erfüllen?Sein Kind sieht man dann vielleicht einmal im Monat wenn überhaupt.Ist das etwa zum Wohl des Kindes wenn er seinen Vater nicht sehen kann, weil es solche Gesetze gibt und man dazu aufgefordert wird und es niemanden interessiert wie es dem Kind dabei geht seinen Vater nicht zu sehen????Da hat man ja ein tolles Gesetz herrausgebracht, daß man dazu verpflichtet ist sich Bundesweit zu bewerben um die Auflagen zu erfüllen.Ich soll mich Bundesweit bewerben, und dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis sowie dem Landratsamt Biberach ist es egal wie es dann meinem Sohn dabei geht, und dann sagt man mir, daß Sie eine Strafanzeige gegen mich stellen wollen, da ich mich nicht bemühen würde mich Bundesweit zu bewerbe.Ist das etwa im Sinne des Gesetzes die Väter unter Druck zu setzen, sprich Sie zu nötigen und Sie in diesem Sinne fertig zu machen??? Ist es wirklich in Ihrem Sinne, die Väter von Ihren Kindern so zu trennen?Es geht zum Wohl des Kindes, meines Sohnes, sowie die Kinder anderer Väter, die Ihre Väter wegen solchen Gesetzen nicht mehr so oft zu sehen bekommen.Sagen Sie mir, ob das zum Wohl des Kindes ist? Wie sehen Sie das Frau Schröder?Sagen Sie mir, ob es wirklich Sinn macht, nur damit die Auflage erfüllt wird???? Versetzen Sie sich doch mal bitte in die Lage eines Vaters der sein Kind nicht mehr so oft sehen kann, weil er hunderte von Kilometern weit weg arbeiten muß, nur weil man Ihn praktisch dazu zwingt soweit weg zu gehen!!!!Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen und mit mir Kontakt aufzunehmen.Es geht um das Wohl meines Sohnes,sowie das Wohl anderer Kinder die Ihre Väter nicht sehen können.Ich bitte Sie, helfen Sie mir dabei.

Mit freundlichem Gruß
Christian Bodschwinna

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bodschwinna,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden:
Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin.

Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Schröder

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.