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Frage von Matthias W. •

Frage an Kristina Schröder von Matthias W. bezüglich Soziale Sicherung

Einer alleinerziehende Mutter mit 2 minderjährigen Kinder (3u6 Jahre) streicht das Elmshorner Job- center alle bis dahin geleisteten und gewährten Leistungen seit Juli 2011. Begründung: Sie lebt in einer Bedarfsgemeinschaft. Die Familie bezieht nur das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuß. Mutter und Kinder sind nicht krankenversichert und total auf fremde Hilfe angewiesen. Der -Nochehemann- ist drogenabhängig und für die Behörde nicht greifbar. Der Familie droht die Obdachlosigkeit, die Mutter kann keine ärztliche Hilfe bezahlen und muß Spießruten laufen sollten die Kinder ärztliche Hilfe benötigen! Das Jugendamt setzt noch einen drauf! Droht mit Kindesentzug fall Kindeswohl gefährdet ist! Ich bin empört mit welcher Kaltschneuzigkeit das Grundgesetz missachtet wird . Das Jobcenter verweigert, verzögert und hält hin. Meine klare Frage: Sagt das Grundgesetz nicht eindeutig das die Bundesrepublik Deutschland keinem Bürger den Lebensunterhalt entziehen kann, wenn dieser nicht in der Lage ist für sich selbst zu sorgen. Übrigens versicherte mir der Sozialverband Kreis Pinneberg das der genannte Fall kein Einzelfall ist und alltägliche Realität vieler Bürger dieses Staates ist. Sein Recht muß der Bürger/in einklagen was den meisten unmöglich ist weil die Kenntnis oder die Fähigkeit dazu fehlt. Das ist grob UNSOZIAL.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Waack,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden:
Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin.

Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Schröder

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.