Frage an Kristina Schröder von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr. Schröder!
Ich möchte Ihnen einige Fragen zum geplanten Betreuungsgeld stellen.
"Die Bundesregierung will damit eine neue Leistung für Eltern einführen, die Kleinkinder selbst betreuen. Die Höhe des Betreuungsgeldes soll 150 Euro pro Monat betragen. Es soll an Familien mit Kindern unter drei Jahren gezahlt werden, die die Kinder selbst erziehen, deren Kinder also keine öffentlich finanzierten Bildungseinrichtungen besuchen"
http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgeld/
Frage 1:
Wie begründen Sie die Höhe dieses Betreuungsgeldes von 150 Euro pro Monat?
Angenommen in einem Monat von 30/31 Tagen würden Eltern/Elternteile, welche ihr(e) Kind(er) eigenständig betreuen, an ca. 20 Werktagen eine pädagogisch wertvolle Arbeit leisten.
Frage 2:
Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit der geplanten Höhe des Betreuungsgeldes die
Betreuungsleistung pro Kind mit nur etwa popeligen 7,50 Euro pro Tag "vergüten"?
Frage 3:
Entwerten Sie damit nicht gnadenlos die Arbeit von Eltern, Tagesmüttern bzw. anderem pädagogischen Personal?
Frage 4:
Stehen 150 Euro Betreuungsgeld nicht in einem deutlichen Missverhältnis zur Höhe der personellen Kosten, die ein Betreungsangebot pro Kind im Kindergarten bzw. der Kindertagesstätte verursacht?
Diese Information befremdet mich:
"Hartz-IV-Empfänger werden nach den bisherigen Plänen leer ausgehen. Zwar soll ihnen das Betreuungsgeld ausgezahlt werden, doch soll die Leistung in vollem Umfang auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden."
http://www.tagesschau.de/inland/betreuungsgeld194.html
Frage 5:
Warum wollen Sie erziehende Hartz-IV-Empfänger noch mieser als 1-Euro-Jobber behandeln?
Angesichts dieser unsozialen, unchristlichen und lieblosen Elemente, die ich in der von Ihnen mitvertretenen Politik erkennen muss:
Frage 7:
Sollte die CDU nicht besser auf das "C" im Parteinamen verzichten?
Viele Grüße, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden:
Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin.
Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Schröder