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Frage von Claudia G. •

Frage an Kristina Schröder von Claudia G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Schröder,

das neue Gesetz zur Familiepflegezeit sehe ich als Arbeitgeber (Handwerksbetrieb) mit sehr großer Sorge entgegen. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch, dass ein AN in die Pflegezeit gehen darf, aber ich denke das ist nur eine Frage der Zeit, bis das eingeklagt wird. Das Familienpflegegesetz ist ein bürokratisches Monster, es stellt vorallem Kleinbetriebe vor extreme Schwierigkeiten. Keiner kann sagen wie lange ein Angehöriger gepflegt werden muss. 1 Monat oder 1 Jahr. Jemand muss doch die Arbeit während dieser Zeit im Betrieb übernehmen. Bei uns dauert die Einarbeitungszeit für einen neuen AN 4 Monate. Ich bin mir absolut sicher, dass sich kein neuer AN auf eine Vertretung während einer Pflegezeit einläßt. Vorallem Kleinbetriebe sind nicht in der Lage über Monate eine Stelle unbesetzt oder doppel besetzt zu lassen. Das geht in Großbetrieben aber ganz sicher nicht bei uns. In Familienbetrieben arbeitet jeder Inhaber + Ehepartner 60 bis 70 Stunden die Woche, sollen wir jetzt um eine Pflegezeit auszugleichen nochmal 20 Stunden pro Woche draufsatteln? Haben Sie überhaupt einmal diese Seite der Medailie betrachtet?
Wieso gibt es keine Mitarbeitergrenze, ab der Familiepflegezeit beantragt werden kann?

Ich sage es nochmals ganz deutlich: Dieses Gesetz ist für Familienbetriebe untragbar!!!!!!
und ist ganz sicher nicht der große Wurf gewesen!!!

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Gössl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Gössl,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden:
Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin.

Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Schröder

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.