Frage an Kristina Schröder von Ingrid P. bezüglich Soziale Sicherung
Ich habe in den neuen Bundesländern bis 1982 4 Kinder geboren. Ich habe bei jedem Kind 3 Jahre meine Arbeit zur Kinderbetreuung niedergelegt. Zu DDR Recht wurden mir ab dem 3. Kind für jedes Kind trotz der Arbeitsaussetzung 3 volle Arbeitsjahre für die Rentenberechnung zugesprochen. Dieses Gesetz wurde mit der Wiedervereinigung nicht übernommen. Nun fehlen mir bei meiner Rentenberechnung 8 Arbeitsjahre. Ich erhalte eine sehr geringe Rente in Höhe von 365,00 Euro/monatlich. Meine Kinder haben mir bereits Enkelkinder geschenkt. Ich habe mit meiner geringen Rente nicht mal die Möglichkeit den kleinen eine Freude zu bereiten. Seit 1991 gibt es ein Gesetz demnach die Frauen diese Arbeitsjahre wieder zuerkannt werden. Ich bitte Sie zu prüfen ob es nicht die Möglichkeit gibt Frauen in meiner Situation diese Jahre für die Kinderbetreuung ebenfalls bei der Rentenberechnung zuzusprechen. Frauen die keine bzw. weniger Kinder haben geht es beduetend besser wie mir. Meine Kinder sind berufstätig und zahlen monatlich in die Rentenkasse ein. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Sehr geehrte Frau Paproth,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden:
Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin.
Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Schröder