Frage an Kristina Schröder von Mark W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Schröder,
Im Rahmen einer Facharbeit im Fach Soziologie gestatten Sie mir zwei Fragen an Sie:
1. Sind die Jugendämter in Deutschland und die zuständigen Familiengerichte in ihren Entscheidungen und Festlegungen gleichberechtigt?
2. Sind die Jugendämter an Entscheidungen der Gerichte und Familiengerichte im Speziellen gebunden? Worauf würde sich eine ggf. Bindung an Entscheidungen begründen?
Ich bin Ihnen für eine baldige Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Weiß

Sehr geehrter Herr Weiß,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte Sie jedoch, sich direkt an mich zu wenden: Bei Fragen, die meinen Zuständigkeitsbereich als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@bmfsfj.bund.de oder einen Brief an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin. Bei Fragen, die mein Bundestagsmandat und meinen Wahlkreis Wiesbaden betreffen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an poststelle@kristinaschroeder.de oder einen Brief an den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Schröder