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Kristina Schröder
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Frage von Annette K. •

Frage an Kristina Schröder von Annette K. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Dr. Schröder,

im § 35 a SGB VIII ist geregelt, dass Kinder erst seelisch behindert sein müssen, bevor Sie Jugendhilfeansprüche erwerben. Ihr Ministierium teilte mir hierzu schon 2007 mit, dass die seelischen Störung in behinderungsrelervanter Weise aufgetreten sein muss und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft mindestens 6 Monate beeinträchtigt sein muss. Die Beeinträchtigung ist anzunehmen, so die Stellungnahme Ihres Ministeriums, wenn die seelische Störung so intensiv ist, dass sie über blose Schulprobleme und Schulängeste hinausgeht und in behinderungsrelervanter Weise auftritt, z.B. wenn eine auf Versagungsänsten beruhende Schulphobie vorliegt, eine totale Schul-und Lernverweigerung vorliegt, die zum Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und zur Vereinzelung geführt hat. Die Leistungsverweigerung gilt auch dann, wenn andere Leistungsträger wie Schule und Krankenkasse ausfallen, weil Jugendhilfe kein Ausfallbürge ist, so die Stellungnahme Ihres Ministeriums. Das Bundeskanzleramt teilte mir aktuell mit Stellungnahme vom 03.03.2011 mit, dass eine Änderung des § 35 a SGB VIII nicht vorgesehen ist. Trotz des 13. Kinder- und Jugendhilfeberichtes und trotz der Expertenanhöhung im Bundesfamilienausschuss vom 27.09.2010 wundert es, dass hier keine Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen geplant ist.

Können Sie sich vorstellen, dass man Ihrem ungeborenen Kind erst Jugendhilfe gewährt, wenn dies seelisch behindert ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kleinke,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählte Abgeordnete jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein.

Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinem monatlichen Politikbrief, auf meiner eigenen Homepage und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich ( kristina.schroeder@bundestag.de ), damit ich Ihnen ohne Umwege antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kristina Schröder, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.