Frage an Kristina Schröder von Dietmar B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Ministerin,
In der letzten zeit werden immer häufiger Sanktionen gegen Schüler durch die Jobcenter angedroht, wenn diese nicht zu einen Beratungsgespräch in den Job-Centern erscheinen.
Schüler erhalten nach dem SGB II jedoch lediglich ein Existenzminimum, welches den Unterhalt sichert. Sie stehen auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung solange sie sich in einer schulischen Ausbildung befinden. Die Kinder erhalten keine Zuwendungen, welche über die ihnen nach ihrem Unterhaltsanspruch zustehenden Leistungen hinausgehen. Der Unterhaltsanspruch ist jedoch nicht von einem bestimmten Verhalten der Kinder abhängig. Auch ein zu Unterhalt verpflichtetes Elternteil kann nicht aus pädagogischen Gründen eine geringere Zahlung leisten. Hier verhält sich der Staat eindeutig rechtswidrig, da weder das Versagen von Nahrung, benötigte Kleidung, Schulmaterial oder anderen sich aus dem Unterhaltsanspruch ergebenden Ansprüche ein geeignetes pädagogisches Mittel ist.
Nun meine Frage an Sie:
Halten Sie es für legitim, dass sich der Staat in dieser Form mit aus erziehungswissenschaftlicher Sicht haarsträubenden Methoden in die Erziehung einmischt?
Früher kam die Berufsberatung in die Schulen wäre dies nicht der bessere Weg statt die Kinder unter Zwang und Sanktionsandrohungen zur Arge zu schicken? Verbaut man mit dieser Methode nicht die Chance für eine positive Zusammenarbeit zwischen Jugendlichen und Behörden von Anfang an ?
Dietmar Brach Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Brach,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählte Abgeordnete jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein.
Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinem monatlichen Politikbrief, auf meiner eigenen Homepage und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich (kristina.schroeder@bundestag.de), damit ich Ihnen ohne Umwege antworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kristina Schröder, MdB