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Frage von Joachim H. •

Frage an Kristina Schröder von Joachim H. bezüglich Jugend

Zum Thema:
Chipkarte für Hartz-IV-Kinder kommt 2011

Siehe auch:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article9038508/Chipkarte-fuer-Hartz-IV-Kinder-kommt-2011.html

Sehr geehrte Bundesministerin,

die Wortwahl: "Hartz-IV-Kinder" wird nach hiesiger Rechtauffassung als "willkürlich" iSv Art. 3 Abs. 1 mit Abs. 3 GG iV, Art. 2 Abs. 1 mit Art. 1 GG - vgl. auch BVerfGE 1, 97/104 unter Hinweis auf BVerfGE 30 , 1 ff., iVm dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) bezeichnet. Kinder von nicht Erwerbstätigen erhalten Leistungen nach dem SGB XII (früher: BSHG = Bundessozialhilfegesetz).und Eltern, die nicht berufstätig sind, erhalten Leistungen nach dem SGB II, Ein "Hartz-IV-Gesetz gibt es n i c h t .

Nun meine Frage:

Frage 1.:

Würden Sie meiner Rechtsauffassung zustimmen?

Frage 2.:

Werde die Beiträge auf die Leistungen nach SGB XII und/oder SGB II den Leistungsempfängern angerechnet?

Siehe auch dazu:

Hartz-IV-Urteile

BAföG-Leistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden
Die Ausbildungsförderung dürfe als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen (Az. 1 BvR 2556/09).

Mit vorzüglicher Hochachtung

Joachim Hinz aus München, "die Weltstadt mit Herz"

Portrait von Kristina Schröder
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hinz,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählte Abgeordnete jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein.

Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinem monatlichen Politikbrief, auf meiner eigenen Homepage und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich (kristina.schroeder@bundestag.de), damit ich Ihnen ohne Umwege antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kristina Schröder, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.