Frage an Kristina Schröder von Nicole B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Schröder,
ich bin Nicole Becker, bald eine Henßler und genau das ist das Problem. Ich lebe gerade von ergänzten Harz IV Leistungen, mein Verlobter geht arbeiten bei einer Zeitarbeitsfirma, aber leider reicht es nicht ganz. Ich hab eine Tochter im alter von 17 Monaten. Mit ihrem Leiblichen Vater bin ich schon seit der Schwangerschaft nicht mehr zusammen. Er bezieht nur Sozialleistungen, hat einen Duldung, lebt in einer Asylanten- WG und ist leider nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen.
Mein Verlobter Uwe und ich, werden am 2. August heiraten und jetzt fängt erst unser Problem an.
Wie das Unterhaltsvorschuss Gesetz ist, wissen Sie ja , aber dass Problem ist jetzt, dass ich für meine Tochter die Unterhalsvorschussleistungen eingestellt bekomme, da ich meinen Verlobten heirate, der NICHT der VATER meiner TOCHTER ist.
Der Leiblicher Vater hat eine Duldung, bezieht Sozialleistungen, was ich ja schon erwähnte, von denen man ja kein Unterhalt verlangen kann. Und mir wurde einfach nur gesagt, dass meine Tochter und ich Pech gehabt haben und einfach kein Unterhalt bekomme, aber ich verstehe nicht, dass es heisst, dass ein Elternteil ein Lebenlang, zumindest vorraussichtlich bis zum 18 Lebensjahr Unterhaltspflichtig ist.
Also, möchte ich Sie fragen, was ich tun kann, oder ob es da wirklich eine Gesetzeslücke gibt oder ist, die irgendwie gestopft werden sollte und müsste, denn es kann nicht sein, das ich als alleinerziehende mehr vorteile beim Staat hab, als wenn ich eine Familie gründen möchte. Denn wenn es so ist, finde ich es schon sehr komisch und merkwürdig, bestraft zu werden, wenn man eine Familie haben und Gründen möchte.
Mit Freundlichen Grüssen
Nicole Becker
Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählte Abgeordnete jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein.
Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinem monatlichen Politikbrief, auf meiner eigenen Homepage und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich ( kristina.schroeder@bundestag.de ), damit ich Ihnen ohne Umwege antworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kristina Schröder, MdB