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Kristina Schröder
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Frage von Gabi S. •

Frage an Kristina Schröder von Gabi S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dr. Schröder,

ich habe eine Frage zum Elterngeld nach Kurzarbeit:
Es werden ja die 12 Monate vor der Geburt des Kindes mit 67 Prozent berechnet.
Wenn ich in diesen Monaten Kurzarbeit hatte fällt das Elterngeld natürlich niederiger aus,
da mein Nettogehalt ja niedriger war. Das ist klar.

Was ich aber absolut ungerecht finde ist , dass der Anteil vom Arbeitsamt (wie beim Arbeitslosengeld) nicht berechnet wird.
Also, es wird NICHT von meinem Netto ausgegangen, sondern nur vom Arbeitgeber-Anteil (der sehr niedrig ist, da wir massiv Kurzarbeit haben).
Somit würde ich auf höchstens 450 Euro kommen, also geringfügig mehr als jemand , der nie gearbeitet und einbezahlt hat
Ich arbeite seit 20 Jahren wohlgemerkt...habe beim ersten Kind sofort nach dem Mutterschutz wieder Teilzeit angefangen weil ich es leider musste.
Und genau jetzt haben wir massiv Kurzarbeit..

Wenn die 67 Prozent vom (sowieso niedrigeren) Nettogehalt ausgehen würden wäre es immerhin noch (er)tragbar.
Oder die letzten 3 Jahre zur Berechnung genommen würden, oder z.B. auch wie viele Arbeitsjahre jemand "auf dem Buckel hat". Das wäre wirklich gerecht.

Meine Frage: Ist hier eine Änderung in Planung?

Mit freundlichen Grüssen

G.S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Spildener,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählte Abgeordnete jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein.

Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinem monatlichen Politikbrief, auf meiner eigenen Homepage und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich ( kristina.schroeder@bundestag.de), damit ich Ihnen ohne Umwege antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kristina Schröder, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.