Frage an Kristina Schröder von Willi W. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. Kristina Köhler!
Das Grundgesetz regelt unter den Grundrechten in Artikel 6
(1) "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."
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Das Grundgesetz beschreibt in Artikel 6 den Aufgabenbereich "Ehe, Familie und Kinder" so klar und zweifelsfrei, der wohl nur von einer Person verantwortlich geleitet werden darf, die/der selbst verheiratet ist, eine Ehe führt und mindestens auch ein Kind hat.
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Frage:
Muss die laut Art. 6 Grundgesetz indirekt geforderte Qualifikation "Ehe - Familie - Kinder"
Beachtung finden?
Rentner Willi Waxweiler, Wittlich
Sehr geehrter Herr Waxweiler,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählte Abgeordnete jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein.
Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinem monatlichen Politikbrief, auf meiner eigenen Homepage und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich ( kristina.koehler@bundestag.de ), damit ich Ihnen ohne Umwege antworten kann. Wenn Sie möchten, dass Ihre Frage und meine Antwort darauf auf meiner Homepage veröffentlicht werden, können Sie nun dort die Funktion "Frage & Antwort" nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kristina Köhler, MdB