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Kristina Schröder
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Frage von Stefanie B. •

Frage an Kristina Schröder von Stefanie B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Köhler, sehr geehrte Frau Ministerin,

wie jeder weiß, ist das Verteidigungsministerium eine oberste Bundesbehörde und ein Teil der Bundesregierung.
Das Ministerium ist keine militärische Dienststelle und nicht Teil der Bundeswehr. Man kann aber als Grundwehrdienstleistender auch außerhalb der Bundeswehr - nämlich im Verteidigungsministerium in Bonn und Berlin seinen Grundwehrdienst ableisten (man wird zum Standortkommando Berlin oder zu der Sicherungsstaffel nach Bonn organisatorisch zugeordnet - leistet aber tatsächlich täglich in einem Referat des Ministriums seinen Dienst ab - und wird auch vom Oberst i.G. als Referatsleiter beurteilt, wenn man sich länger freiwillig verpflichten will)?

Frage: Kann man als Zivildienstleistender oder gar als Grundwehrdienstleistender auch im Familienministerium seinen Dienst ableisten (und ist dann ggf. dem nächstgelegen karitativen Träger zugeordnet analog der Regelung für Grundwehrdienstleistende im Verteidigungsministerium)? Falls nein, was spricht dagegen?

Danke
Stefanie Becker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Becker,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählte Abgeordnete jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein.

Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinem monatlichen Politikbrief, auf meiner eigenen Homepage und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich ( kristina.koehler@bundestag.de ), damit ich Ihnen ohne Umwege antworten kann. Wenn Sie möchten, dass Ihre Frage und meine Antwort darauf auf meiner Homepage veröffentlicht werden, können Sie nun dort die Funktion "Frage & Antwort" nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kristina Köhler, MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.