Frage an Kornelia Möller von Brigitte S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr. Möller,
ich habe einen Bekannten der Jahre in der Sozialhilfe war u. letztes Jahr in "Hartz IV eigegliedert" wurde. Der Mann ist gesundheitlich mehr als eingeschränkt u. hat einen Zuschuß für kostenaufwendige Ernährung erhalten. Auch bei Hartz IV. Dieser Zuschuß ist ihm jetzt mit dem Verweis auf den deutschen Verein zur Gewährung von Krankenkostzulagen ab den 1.2.09 gestrichen worden (51,13€ im Monat). Ich habe nun versucht in Erfahrung zu bringen ob es da neue Gesetzsesverordungen gibt u. ob dieser Vorgang rechtsmäßig ist. Aber leider ohne Erfolg. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit näheres in Erfahrung zu bringen o. wissen eine Stelle o. jemand bei dem ich nachfragen könnte. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Brigitte Seling
Sehr geehrte Frau Seling,
es gibt in der Tat eine neue Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Frage der krankheitsbedingten Mehraufwendungen für die Ernährung. Relevant ist dies inbesondere bei Diabetes-Patienten. Diese Empfehlungenen sind zwar rechtlich nicht verbindlich ist, werden aber von den Gerichten ggf. bei der Rechtsanwendung und deren juristischer Bewertung herangezogen. Es bedarf guter Gründen, um von den Empfehlungen des Deutschen Vereins abzuweichen. In dieser Weise verpflichten die Die Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit verpflichten die durchführenden Träger auf die Berücksichtigung der Empfehlungen des deutschen Vereins. Von diesen Empfehlungen dürfe nur im Einzelfall unter Beteiligung des ärztlichen Dienstes bzw. des Gesundheitsamts abgewichen werden (Hinweise zu § 21 SGB II).
Wir als Fraktion DIE LINKE im Bundestag lehnen die Senkung der Leistungen ab, die auf den Empfehlungen des Deutschen Vereins beruhen.
Inwieweit die gefällte Entscheidung im Einzelfall den Empfehlungen des Deutschen Vereins tatsächlich entspricht, kann ich auf Grund der unzureichenden Sachkenntnis des Einzelfalls nicht beurteilen. Deshalb sollten Sie sich an eine Beratungsstelle wenden und eingehend informieren.
Nachfragen können Sie beim Deutschen Verein. Kontaktdaten finden sich unter www.deutscher-verein.de. Hier finden sich auch die entsprechenden Empfehlungen. Diese habe ich Ihnen im Anhang zu dieser Mail zukommen lassen.
Die Durchführungshinweise der BA finden Sie unter folgender Internetadresse: http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html
Mit freundlichen Grüßen
Kornelia Möller