Frage an Kornelia Möller von Ulrich S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Möller,
in wieweit unterstützen Sie den Vorstoß von Frau Babara Steffens (Die Grünen) aus NRW, die zu verdampfenden Liquids (mit Nikotin) die man für die E-Zigaretten braucht, künftig als Funktionsarzneimittel einzuordnen und dann nur noch über die Apotheken zu vertreiben?
Müsste man dann nicht auch Tabakzigaretten über die Apotheken vertreiben, da diese auch Nikotin enthalten?
Sehen sie die E-Zigarette als die wesentlich unschädlichere Alternative zur normalen Tabakzigarette? (Wurde ja in England und Australien empfohlen)
Finden Sie die E-Zigarette sollte genau wie die Tabakzigarette dem Nichtraucherschutzgesetz unterliegen, obwohl es Studien über die Raumluftbelastung gibt, die keine Gefährdung für das Passivrauchen als Ergebnis feststellt?
Studie:
http://www.presseportal.de/showbin.htx?id=206699&type=document&action=download&attname=CAL12-09556-4.pdf
Weitere Informationen zum Thema:
http://wordpress.ig-ed.org/wasist-das/
Finden sie man sollte Rauchern die teils 20, 30 oder 40 Jahren geraucht haben, nicht die Möglichkeit geben ihrer Sucht auf eine wesentlich gesündere Art nachzukommen ermöglichen?
Oder sehen sie die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen, die Verlängerung der Lebenszeit und die Reduzierung benötigter Medikamente als kontraproduktiv zu den Interessen der Tabaklobby, Pharmalobby und den Steuerverwaltenden Behörden?
Danke im Voraus für Ihre Antworten!!
Grüße aus dem Altmühltal
Sehr geehrter Herr Stangl,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie stellen sehr berechtigte Fragen bezüglich der E-Zigaretten. Dieselben Fragen haben uns veranlasst, die Bundesregierung danach zu fragen http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/25750_1708772.pdf .
Die Studienlage zu den E-Zigaretten ist nicht ausreichend, um die Schädlichkeit abschließend einschätzen zu können. Aber zumindest legen einige Studien nahe, dass die E-Zigarette das Potenzial hat, weniger schädlich zu sein als herkömmliche Zigaretten. Bisher ist der Markt der E-Zigaretten aber völlig unreguliert. Es finden sich verschiedenste Modelle und verschiedenste Liquids auf dem Markt. Es ist daher sehr schwer, definitive Aussagen zur Schädlichkeit zu machen, weil nicht über alle Varianten ausreichend Informationen vorliegen.
Bei den E-Zigaretten muss dringend gehandelt werden, damit Dampferinnen und Dampfern bekannt ist, was sie dampfen. Auch wenn die E-Zigarette weniger schädlich sein sollte, als herkömmliche Zigaretten, müssten verbindliche Sicherheitsstandards festgelegt werden, damit Liquids nicht zu Vergiftungen bei Kindern führen oder auch Vergiftungen bei den Dampferinnen und Dampfern selbst. Es stellt sich auch die Frage nach der Anwendung von Nichtraucherschutzgesetzen. Wie oben bereits beschrieben, gelten Studien nicht für alle Arten von E-Zigaretten. Was eine Studie belegt, kann eine andere widerlegen, weil sie andere Modelle der E-Zigarette oder andere Liquids verwendet hat. Alle E-Zigaretten vom Nichtraucherschutz auszuschließen, ist daher zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Leider fehlt derzeit auch eine klare Einordnung durch den Gesetzgeber, was eine E-Zigarette ist. Ein Arzneimittel? Ein Tabakprodukt? Zumindest haben mittlerweile Gerichte Klagen Recht gegeben, zuletzt in NRW, die eine Zuordnung der E-Zigarette als Arzneimittel abweisen. Aber bislang gelten sie auch nicht als Tabakprodukt. Hier ist dringender Handlungsbedarf.
DIE LINKE vertritt nicht die Interessen der Tabaklobby oder Pharmalobby, aber ebenso wenig die Lobby der E-Zigarettenhersteller. Die steuerverwaltenden Behörden haben sicherlich kein Eigeninteresse an der Tabaksteuer. aber natürlich muss die Frage geklärt werden, ob auf E-Zigaretten auch eine Tabaksteuer erhoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kornelia Möller (MdB)