Frage an Kornelia Möller von Ralf W. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag, Frau Möller,
Im Zuge des verwirrten Piloten, der 2003 mit einem Motorsegler durch Frankfurt geflogen ist und für Aufregung gesorgt hat, wurde in Deutschland sehr heftig darüber gestritten, ob man ein Flugzeug, welches als Waffe eingesetzt werden soll abschiessen darf, insbesonders wenn unschuldige Passagiere an Bord sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat danach doch in einer Entscheidung festgelegt, daß auf keinen Fall ein Flugzeug abgeschossen werden darf!
Nun habe ich durch Zufall erfahren, daß es jetzt ein Gesetz gibt (Gesetz zur Neuregelung von Flugsicherheitsaufgaben), dort steht im § 14 Absatz 3 daß das sehr wohl erlaubt ist!
Wie darf ich denn das jetzt verstehen, was gilt nun, darf ein Flugzeug in Deutschland nun abgeschossen werden oder nicht?
Ich hoffe sie können mir diese Frage beantworten, denn ich glaube das interessiert noch wesentlich mehr Menschen, als nur mich.
mit freundlichen Grüßen
R. Weber