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Kornelia Möller
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Frage von Gisela W. •

Frage an Kornelia Möller von Gisela W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Möller,

lt. "Spiegel" (30.07.09) fordert der oberösterreichische Umweltlandesrat Rudolf Anschober, das AKW Isar I "so rasch wie möglich abzuschalten".
( http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,639066,00.html ).

Seine Begründung:
"...Reaktor Isar I bei Landshut. Da haben die Experten Sicherheitsbedenken, weil es sich um die erste Reaktorbaulinie in Deutschland handelt: Diese ist relativ störfallanfällig und extrem schlecht geschützt gegen terroristische Angriffe oder Flugzeugabstürze. Bedenken Sie, dass Isar I in der Einflugschneise des Münchner Flughafens liegt." (ebd.)

Welche Forderungen haben Sie bzw. Ihre Partei zum AKW Isar I?

Wie stehen Sie zur Laufzeitverlängerung von AKWs?

MfG

Gisela Walk

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Walk,

das AKW Isar 1 gehört tatsächlich zu den problematischsten Atomkraftwerken, da es gegen starke mechanische Einwirkungen von Außen (z.B. Flugzeugabsturz) nicht ausreichend gesichert ist. Ihre Bedenken und Sorgen kam ich daher uneingeschränkt teilen.

DIE LINKE will die unverzügliche und unumkehrbare Stilllegung aller Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland durchsetzen. Dazu kann die Bundesrepublik innerhalb der nächsten Wahlperiode vollständig aus der Atomenergie aussteigen.
Mit unserem Konzept "Atom-Stopp" beschreibt DIE LINKE die Möglichkeit eines unverzüglichen Atomausstiegs. Isar 1 geht danach schon 2010 für immer vom Netz. Im selben Jahr sollen dann weitere fünf der ältesten und gefährlichsten Atomkraftwerke stillgelegt werden. Ab 2011 folgen dann jährlich drei weitere Anlagen. Damit ist ein Wiedereinstieg in die Risikotechnik nach 2013 ausgeschlossen. Gleichzeitig können in den nächsten vier Jahren bis zu 120.000 neue Energie-Arbeitsplätze geschaffen und die gesteckten Klimaschutzziele erreicht werden. Eine stabile Versorgung mit elektrischer Energie zu bezahlbaren Preisen ist dabei gewährleistet.

Der Atomkonsens ist durch ein Atom-Ausstiegsgesetz zu ersetzen. Bis zur Abschaltung soll der Betrieb der Atomkraftwerke unter staatliche Kontrolle gestellt werden. Den Energiekonzernen wird mit dem unverzüglichen Atomausstieg Gelegenheit gegeben, die Energiewende aktiv mit zu gestalten. Im Zweifel werden die Anlagen jedoch zur Erfüllung der öffentlichen Interessen enteignet. Das ist nach Art. 14 Grundgesetz verfassungsgemäß, da Allgemeinwohlbelange im Vordergrund stehen. Entschädigungszahlungen erfolgen nicht.

Die Gefahren beim Betrieb von Atomkraftwerken sowie beim Transport und der Endlagerung des Atommülls sind unkalkulierbar. Die Atommeiler entsprechen nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik und sind völlig unzureichend gegen Einwirkungen von Außen geschützt.

mit freundlichen Grüßen,

Kornelia Möller