Konrad Skatula
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Frage von Rainer G. •

Frage an Konrad Skatula von Rainer G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Skatula,

1. Wie steht Ihre Partei zu einer Gleichstellung der Förderung von Maßnahmen wie Rückbau, Mietausfall oder Altschulden für privates Wohneigentum gegenüber dem kommunalen- und genossenschaftlichen Wohneigentum?

2. Welchen Standpunkt vertritt Ihre Partei bei der Festlegung von Höchstgrenzen bei der Gebührenbelastung im Wasser- und Abwasserbereich für die Gebührenzahler? (z.B.: 4,00 € für Abwasser und 2,00 € für Trinkwasser)

3. Im Hinblick auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte auf Grund der Gemeinnützigkeit für alle Bürger verzichtet werden. Eine einseitige Belastung der Grundstückseigentümer ist abzulehnen!

4. Welche Kostenverteilung vertritt Ihre Partei vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bei notwendig werdendem Rückbau der Infrastruktur z.B. bei Wasser, Abwasser und Müllentsorgung?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. Rainer Gröbner
Vorsitzender Haus und Grund Kamenz und Umgebung e.V.

Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dipl. Ing. Gröbner,
auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten:

Ihre 1. Frage
Wie steht Ihre Partei zu einer Gleichstellung der Förderung von Maßnahmen wie Rückbau, Mietausfall oder Altschulden für privates Wohneigentum gegenüber dem kommunalen- und genossenschaftlichen Wohneigentum?

Antwort:
Es soll der Grundsatz der Gleichheit gelten, bei klarer Definition der Handhabungsrichtlinien und öffentlicher Kontrolle.

Ihre 2. Frage
Welchen Standpunkt vertritt Ihre Partei bei der Festlegung von Höchstgrenzen bei der Gebühren-belastung im Wasser- und Abwasserbereich für die Gebührenzahler? (z.B.: 4,00 € für Abwasser und 2,00 € für Trinkwasser)

Antwort:
Damit sprechen Sie ein seit langem schwelendes Problem an. Die steigende Gebührenbelastung im Trinkwasser- und Abwasserbereich ist vor allem auf die arrogante und falsche Politik der Sächsischen Landesregierung zurückzuführen. Wir lehnen es ab, die Folgen dieser politischen Fehler den Bürgern aufzubürden. Deshalb muss es Höchstgrenzen geben und zugleich muss eine neue Konzeption der Trinkwasser- und Abwasserversorgung entwickelt und realisiert werden. Hohe Wirtschaftlichkeit, ökologische Zweckmäßigkeit und moderne Technologien bei einer dezentralen Ausrichtung sind die allgemeinen Kriterien, die bei demokratischem Herangehen zu optimalen Lösungen führen. Die Festlegung von Höchstgrenzen kann als Regulierung erfolgen. Vier Euro für Abwasser und zwei Euro für Trinkwasser sind schon hoch gegriffen.
Dabei bin ich mir im klaren darüber, dass Höchstgrenzen gegenwärtig Subventionen erfordern, die letztlich die Bürger als Steuerzahler erbringen müssen. Insofern sind alle Bürger die Leidtragenden falscher Politik. Eine wirkliche Lösung des Problems ist eine baldige Umorientierung auf neue Wege.

Ihre 3. Frage
Im Hinblick auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte auf Grund der Gemeinnützigkeit für alle Bürger verzichtet werden. Eine einseitige Belastung der Grundstückseigentümer ist abzulehnen!

Antwort:
So sehen wir das auch. Man muss mal endlich fragen, wofür die Bürger Steuern zahlen. Es kann nicht sein, dass der Staat Abgaben verlangt für Leistungen, für die schon Steuern abverlangt werden. Das ist staatlicher Missbrauch.

Ihre 4. Frage
Welche Kostenverteilung vertritt Ihre Partei vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bei notwendig werdendem Rückbau der Infrastruktur, z.B. bei Wasser, Abwasser und Müllent-sorgung?

Antwort:
Die Frage tangiert die Frage 2. Die Rahmenbedingungen für die Errichtung der Anlagen wurden vom Staat vorgegeben, z.B. den früheren Regierungspräsidien, ohne die Bürger in die Entscheidungen einzubeziehen. Es wurden überdimensionierte Kapazitäten geschaffen. Die Bürger wurden regelrecht in die Schuldenfalle geführt. Das war hinterhältig. Deshalb fordern wir beispiels-weise die Entschuldung der Abwasserzweckverbände. Die Banken haben doch damals gewusst, dass ein unsauberes Spiel getrieben wird. Die Politik hat ihnen zugearbeitet.
Wir haben heute die widersinnige Situation, dass bei sinkendem Wasserbrauch und bei geringeren Abwasser- und Müllmengen ein steigender Kostendruck entsteht. Wenn durch den demogra-phischen Wandel diese Tendenz noch stärker wird, darf man diese Mehrkosten nicht auf die Bürger und vor allem auf die Rentner abwälzen. Heute wird sehr deutlich: das Sächsische Kommunalab-gabengesetz(SäKAG) ist bürgerfeindlich. Seinerzeit hat der Sächsische Landtag ohne Gegenstim-men und mit nur sechs Enthaltungen dem SäKAG zugestimmt. Unsere Partei hat das immer mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen. Die Grundstückseigentümer, insbesondere der ländlichen Regionen, wurden damit beträchtlich benachteiligt und in höchst ungerechter Weise mit erheblichen Kosten belastet. Das muss aufgearbeitet und ausgeglichen zu werden.
Wir lehnen die Privatisierung von kommunalem Eigentum ab. Neben dem kommunalen sollte auch dem genossenschaftlichen Betrieb solcher Dienstleistungen gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Zukunft gehört dezentralen Kreislaufsystemen.

Die von Ihnen gestellten Fragen weisen darauf hin, womit sich der neu gewählte Landtag umgehend befassen sollte. Deswegen bewerbe ich mich um ein Landtagsmandat.

Mit freundlichen Grüßen

K. Skatula