Frage an Konrad Schily von Arndt M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Schily,
in der Pflegeversicherung ist ein Zuschlag für Singles eingeführt worden.
Diese Maßnahme wurde mit einem Urteil des Bundesverfassungssgerichtes begründet.
Ich, aus Singlesicht, finde die Umsetzung des Verfassunggerichtsurteiles aus bestimmten Gründen völlig mißlungen:
-- Eltern werden nicht nur während der Erziehungszeit, sondern Ihr ganzes Leben
bevorzugt.
-- Eltern, die relativ früh ein Kind geboren haben, werden länger bevorzugt, als jene, die
später Kinder bekommen haben.
-- Alle vor dem 1.1. 1940 geborenen wurden ausgenommen
-- Von einem einzigen Kind können theoretisch sehr viele Personen profitieren: Leibliche/r Vater/Mutter, Pflegevater/Mutter, Adoptivvater/Mutter u.s.w.
-- Pflegeeltern, die Geld für ihre Tätigkeit bekommen, profitieren auch.
-- Auch werden Kinder berücksichtigt, die nur wenige Minuten gelebt haben, im Gegensatz zu Totgeburten.
Wie werden sie diese Thema angehen, sollten Sie gewählt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Arndt Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
Haben Sie Dank für Ihre Fragen und bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort.
Ich denke, dass das Bundesverfassungsgericht das Für und Wider sehr lange und mit großer Tiefe abgewogen hat. Das dabei nicht alle Einzelfälle berücksichtigt werden können, erscheint mir nachvollziehbar.
In einem anderen Steuersystem und in einer anderen Systematik des Versicherungsaufbaus, wie es die FDP vorschlägt, entsteht mehr Transparenz und Nachhaltigkeit auch in der Pflegeversicherung. Benachteiligungen, wie sie das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil auszugleichen versuchte, würden nicht mehr enstehen.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Konrad Schily