Frage an Konrad Schily von Egon H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Schily,
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte legt in Artikel 20 folgendes fest:
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Hieraus leiten sich doch folgende Kernaussagen ab. 1. Das jeder Mensch das Recht (und nicht die Pflicht) hat sich zu Vereinigungen zusammenzuschließen. 2. Das kein Mensch dazu gezwungen werden darf einer Vereinigung anzugehören.
Die IHK Hagen schreibt beipielsweise auf ihrer Homepage, Zitat: "Mitglieder der Industrie- und Handelskammer sind alle Gewerbetreibenden aus Industrie, Handel, Verkehr, Banken, Versicherungen und Dienstleistungen. Dies sind zurzeit ca. 44.700 Betriebe.
Bei der IHK Mitgliedschaft handelt es sich jedoch um eine Zwangsmitgliedschaft, denn die Mitgliedschaft der von der IHK genannten ca. 44.700 Betriebe basiert auf einem Zwang und nicht auf Freiwilligkeit. Meines Erachtens handelt es sich hierbei um einen eklatanten Verstoß gegen Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Wie beurteilen Sie als Bundestagsabgeordneter diese Zwangsmitgliedschaft? Was werden Sie während der nächsten Legislaturperiode dafür tun um gemäß Menschenrechte, die auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurden, dafür zu sorgen, dass diese Zwangsmitgliedschaft abgeschafft wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Egon Hammel
Sehr geehrter Herr Hammel,
die Frage einer korporativen Zwangsmitgliedschaft ist weiterhin nicht entschieden. Ich selber werde an ihr nicht mitwirken, da ich in der kommenden Periode nicht Mitglied des Bundestages sein werde.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Konrad Schily, MdB