Frage an Konrad Schily von Max-Josef S. bezüglich Recht
ich habe eine Wohnung an einen Sozialhilfeempfänger vermietet. Die Miete hat bis August 2005 das Sozialamt direkt an mich gezahlt.
Ab 1.9.05 wird die Miete an den Mieter ausgezahlt. Jetzt sehe ich von der Miete ebenso wie von den Nachzahlungen des Wohngeldes, das ebenfalls vom Sozialamt an den Mieter gezahlt wurde, keinen Pfennig. Die Änderung ist ohne bescheid durch das Sozialamt vollzogen worden.
Auf grund der Unzuverlässigkeit der Sozialhilfeempfänger ist die Wohnung nur vermietet worden, weil die Miete direkt vom Sozialamt überwiesen wurde.
Ist die jetzt vollzogene Änderung korrekt?
mit freundlichem Gruß
Max-Josef Sondersorg
Sehr geehrter Herr Sondersorg,
das von Ihnen geschilderte Problem ist mir bekannt. Eine einfache Lösung weiß ich nicht. Meines Erachtens wäre die Sache einfacher, wenn es bei der Hartz IV Lösung zu einer stärkeren Beteiligung der Kommunen gekommen wäre, denn diese kennen ihre "Pappenheimer" besser, als jetzt die Arbeitsagenturen. Es betrifft ja auch nur einen Teil derjenigen Menschen, die Wohngeld erhalten, dieses aber, wie in den von Ihnen angezogenen Fällen, nicht weitergeben, sondern vielleicht sogar Sachfremd verwenden. Ich denke, dass man hier nur Abhilfe schaffen kann, wenn es zumindest zu einem stärker koordinierten Zusammenwirken zwischen den kommunalen Sozialämtern und den Arbeitsagenturen kommt, wenn nicht grundsätzliche Neulösungen im Sinne des FDP-Programms gefunden werden können.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Konrad Schily