Frage an Konrad Dippel von Brigitte H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dippel,
bei der Wahlveranstaltung in Kemnath sagten Sie, dass Sie weder Herrn Stiegler noch Herrn Rupprecht etwas wegnehmen, da diese über sichere Listenplätze in den Bundestag einziehen werden.
Wie ich nunmehr dem Bundeswahlgesetz in § 6 Abs. 1 entnehme, würde - falls Sie als unabhängiger Bundestagskanditat in den Bundestag einziehen würden - meine Zweitstimme für die von mir gewählte Partei nicht gezählt werden. Die Zweitstimmen gehen also den Parteien verloren. In der gegenwärtigen Situation ist dies nicht zu verantworten.
Sie treten mit dem Anspruch der Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung auf. Warum verschweigen Sie diese Tatsache in Ihrer Wahlwerbung?
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Hese
Hallo Frau Hese!
Auf Ihr Schreiben hin habe ich eben im Internet die Passage im Wahlrecht nachgelesen. Sie haben recht. Zu meiner Schande muß ich zugeben, das deutsche Wahlrecht nicht in allen Einzelheiten verinnerlicht zu haben. Entschuldigen Sie bitte.
Trotzdem werden Herr Rupprecht und Herr Stiegler sicher über Ihre Landeslisten einziehen, da die im Verhältnis zur Gesamtzahl geringen Nordoberpfälzer Dippel-Zweitstimmen nicht ins Gewicht fallen. Diesen Paragrafen finde nicht gerade gerecht, da ja ein CSU-Erststimmenwähler ja auch FDP wählen darf und alles gezählt wird. Es ist wieder ein kleiner Erfolg meiner Kandidatur, daß solche Ungereimtheiten zugunsten der Parteienmacht endlich einmal auffallen. Denn ein treuer Partei-Wähler hat demnach 2 Stimmen, einer der frei wählt nur eine. Aber wie Sie schon richtig sagten, nur wenn ich gewinne. Wenn ich es nicht schaffe zählen die Zweitstimmen.
Ich denke, das Zeichen das ich als erster Volks-Volksvertreter setzen kann, nützt unserer Region mehr.
Und wenn sich alle Mitbürger und Mitbürgerinnen so intensiv wie Sie, liebe Frau Hese, informieren, dann ist mein Wahlsieg sicher.
Viele Grüße
Ihr Direktkandidat
Konrad Dippel