Frage an Knut Fleckenstein von Jochen B.
Sehr geehrter Herr Fleckenstein,
der Presse ist zu entnehmen, dass der Entwurd des Bundesministers für Wirtschaft und Eneregie, was die Befreiung von der EEG-Umlage angeht, nahezu den gleichen Betrag wie bisher beinhaltet. Das bedeutet offenbar, dass alle bisher von der Umlage Befreiten dies auch weiterhin bleiben? War nicht bei der SPD vor der Bundestagswahl die Rede davon, dass es nichr anginge, wenn Golfplätze, Schlachthöfe oder Hühnerfarmen sich nicht an der Umstellung auf regenerative Energien beteiligten während der "normale Verbraucher" voll zur Kasse gebeten würde?
Ich würde gern Ihre Meinung zu diesem Punkt erfahren.
Mit freundlichem Gruß
Jochen Brandtnet
Sehr geehrter Herr Brandtner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur EEG-Umlage. Ich freue mich, dass Sie mir die Möglichkeit geben, zu der Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen Stellung zu nehmen.
Bei der Ausnahmeregelung geht es darum die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf internationaler Ebene zu gewährleisten, um so die Unternehmen in Deutschland zu halten und die Arbeitsplätze zu sichern. Anders als oft in der Presse dargestellt handelt sich hierbei nicht primär um eine Ausnahme für die große Industrie. Die meisten Unternehmen, die unter die Ausnahmeregelung fallen sind mittelständische Unternehmen.
Das Ziel ist, den bisherigen Schutz der energieintensiven Industrie aufrecht zu erhalten, nicht aber auszuweiten. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf beispielsweise die Anhebung der Mindeststromintensität der Unternehmen vor. Ferner geht es nicht darum Unternehmen komplett von der EEG-Umlage zu befreien, sondern besondere Regeln geltend zu machen, für diejenigen Unternehmen, die in einem besonderen Maße von der EEG-Umlage betroffen wären.
Der Gesetzesentwurf für die EEG-Umlage sieht zunächst vor, dass jedes Unternehmen 15% EEG-Umlage zahlt, es sei denn diese Zahlung übersteigt eine festgelegte Obergrenze für die Belastung im Vergleich zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens. Diese Obergrenze beträgt 0,5% für besonders energieintensive Unternehmen und4% für andere Unternehmen, die nicht ganz so energieintensiv sind.
Die Europäische Kommission hat eine Liste von 68 Branchen vorgelegt. In diesen Branchen tätige Unternehmen können, unter der Erfüllung bestimmter Parameter von den besonderen Ausgleichsregelungen Gebrauch machen. Zusätzlich sieht der deutsche Gesetzesentwurf eine Liste von Unternehmen in Deutschland vor, die nicht diesen Branchen angehören aber vergleichbar energieintensiv sind.
Diese zweite Liste ist die Liste auf die Sie sich beziehen, wenn Sie von den Golfplätzen, Schlachthöfen und Hühnerfarmen sprechen. Allerdings ist die Aussage falsch, dass sich diese Unternehmen nicht an der Umstellung auf erneuerbare Energien beteiligen müssen. Unternehmen die unter Branchen dieser zweiten Liste fallen sind lediglich antragsberechtigt auf eine Ausnahmeregelung.
Bestand hat der Antrag nur, wenn das entsprechende Unternehmen eine Energieintensität von mindestens 20% im Vergleich zur Wertschöpfung aufweisen kann. Die normale Schlachterei, oder Hühnerfarm fällt weit unter diese Mindestgrenze.
Außerdem neu und eine deutliche Verbesserung zum Status Quo ist, dass befristete Verträge (Leiharbeit, Teilzeit, Werkverträge) mit in die Wertschöpfung eingerechnet werden müssen. Das bedeutet, dass die Unternehmen nicht mehr ihre Energieintensität künstlich steigern können, indem sie volle Arbeitsplätze ausgliedern und aufsplitten. Damit machen wir einen großen Schritt zu besseren Arbeitsplätzen und gegen Sozialdumping.
Im Vergleich zu den ca. 7,4 Mrd Euro EEG-Umlage, die von der Industrie zu entrichten sein wird, werden die privaten Haushalte ca. 8 Mrd Euro EEG-Umlage zahlen. Die Nicht-Einnahmen (bedingt durch die Ausnahmeregelung) belaufen sich auf eine Summe von 5,1 Mrd Euro.
Würde es keine Ausnahmeregelung geben und die Industrie die EEG-Umlage in vollem Umfang zahlen, würde dies eine Entlastung für einen 3-Personen Haushalt pro Jahr von 40-45 Euro bedeuten. Gleichzeitig würden mehrere hunderttausend Arbeitsplätze verloren gehen (durch Konkurs der Unternehmen, oder Abwanderung). Im Anbetracht dieser Abwägung, denke ich, dass die Sicherung der Arbeitsplätze in Deutschland die Ausnahmeregelungen rechtfertigt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen konnte und Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Fleckenstein