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Knut Fleckenstein
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Frage von Daniel V. •

Frage an Knut Fleckenstein von Daniel V. bezüglich Recht

Warum gibt es noch immer keine Kennzeichnungspflicht bei der Polizei ?
Wenn ich auf einer Demonstration Zeuge von Polizeigewalt werde habe ich niemanden den ich Anzeigen kann. Meiner Meinung nach wird damit ein rechtsfreier Raum für Gewaltbereite Personen in Uniform geschaffen.
Mir selber wurde auch schon die herausgabe der Dienstnummer und oder des Namens verweigert.
Ich fühle mich als Bürger dieser Stadt machtlos und ausgeliefert.

MfG

Daniel Veitz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Veitz,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Kennzeichnungspflicht von Polizisten gehört nicht zu den EU-Kompetenzen. Grundsätzlich fällt die Tätigkeit der Polizei in Deutschland unter die Kompetenz der Länder, nur in länderübergreifenden Angelegenheiten ist der Bund zuständig. Gleiches gilt für die Zuständigkeit der Europäischen Union. Diese wird durch das Subsidiaritätsprinzip in Artikel 5 Absatz 3 des Vertrages über die Europäische Union beschränkt.

Ich will als Europaabgeordneter trotzdem versuchen Ihnen so gut es geht zu antworten.
Sie können sehr wohl Strafanträge einreichen, wenn Sie sich als Opfer polizeilicher Übergriffe fühlen. Der Hamburger Polizeipräsident Kopitzsch gab zuletzt im Januar vor dem Innenausschuss der Bürgerschaft an, dass Hamburger Polizisten anhand von Nummern auf dem Rücken und Zeichen auf den Helmen gekennzeichnet sind. Diese Informationen können Sie online über die Hamburger Parlamentsdatenbank im Wortprotokoll der Innenausschusssitzung vom 6. Januar nachlesen ( https://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=43741&page=0 ). Seiner Aussage nach konnte anhand dieser Kennzeichnungen und entsprechender Hinweise zumindest in den letzten zwei Jahren jeder Beschwerde erfolgreich nachgegangen werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Knut Fleckenstein (SPD)