Frage an Knut Fleckenstein von Hannah B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Fleckenstein,
wir sind Schüler vom Gymnasium Ohmoor aus Niendorf und müssen ein Problem analysieren und lösen. Unser Problem handelt von den hohen Mobiltelefonrechnungen außerhalb Deutschlands. Unser Fallbeispiel handelt von einer Person die am Rand von Deutschland zu Dänemark Urlaub macht. Auf Grund dessen,
wechselt ihr Mobiltelefon zwischen deutschen und dänischen Netzen. Am Ende ihres Urlaubes ist ihre Telefonrechnung erhöht. Wie kann man dagegen vorgehen, dass man die Preise außerhalb von Deutschland bezahlen muss, obwohl man sich in Deutschland befindet?
Wir haben schon diewerse Lösungsansätze herausgefunden und analysiert, jedoch würde uns der Lösungsvorschlag eines Abgeordneten sehr interessieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Hannah Böger , Malika Nölting und Alicia Eggers
Liebe Frau Böger,
da es sich bei der Recherche für Ihr Schulprojekt doch um eine sehrt spezielle und technische Frage handelt, habe ich sie an den Info-Point Europa hier in Hamburg weiter geleitet. Der Info-Point hilft allen Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen rund um Europa. Deshalb arbeiten wir eng mit den Mitarbeitern dort zusammen. Die Antwort des Info-Points habe ich angefügt.
Ich wünsche Ihnen noch viel Erfolg und Spaß bei Ihrer Recherche.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Fleckenstein
Liebe Schülerinnen des Gymnasiums Ohmoor,
vielen Dank für Eure Anfrage. Der Europaabgeordnete Knut Fleckenstein hat Eure Anfrage vom 28.02.2012 an den Info-Point-Europa weitergeleitet. Daher kann ich Euch leider keinen Lösungsvorschlag aus Sicht eines Abgeordneten senden. Gerne versuche ich aber, Euch bei der Lösung Eurer Aufgabe ein paar Denkanstöße zu geben:
Grundsätzlich sieht EU-Verordnung Nr. 544/2009 zu Roaming in Art. 6, 6a vor, dass sobald der Kunde in ein fremdes Netz wechselt, eine Informations-SMS zu dem neuen Tarif an den Kunden gesendet werden muss. Die neue Verordnung habe ich dieser Mail angehängt.
EU-Verordnungen sind nach Art. 288 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unmittelbar geltendes Recht in jedem Mitgliedsstaat. Das heißt, jeder EU-Bürger kann sich unmittelbar darauf berufen, soweit eine Verordnung ihm Rechte vermittelt. Verletzt nun etwa ein deutscher Mobilfunkanbieter seine Pflicht aus der EU-Verordnung, so kann ein deutscher Bürger, dem daraus ein Schaden entstanden ist, gem. § 280 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Schadensersatz verlangen. Diesen kann er auch vor deutschen Gerichten einklagen.
Allerdings liegt der von euch gebildete Fall etwas anders, denn in diesem Fall verletzt der Mobilfunkanbieter gar keine Pflicht aus der EU-Verordnung, sofern der Mobilfunkanbieter den Kunden über anfallende Roaming-Gebühren in dem fremden dänischen Netz per SMS informiert. Dann kann ein Kunde nämlich selbst mittels seines Mobilfunkgerätes das deutsche Heimnetz suchen und nutzen oder - sofern dieses nicht erreichbar ist - auf die Nutzung des Fremd-Netzes verzichten und dadurch erhöhten Telefonkosten entgehen.
Dass der Kunde einen Anspruch hat, auf deutschem Bundesgebiet stets in einem deutschen Netz telefonieren zu können, ist mir nicht bekannt. Insoweit handelt es sich auch eher um eine Frage des nationalen Telekommunikationsrechts als um eine europarechtliche Fragestellung. Besondere Expertise zu Fragen des Telekommunikationsrechts hat die Bundesnetzagentur, so dass ich Euch empfehle ggf. auch dort nochmal nachzufragen:
Verbraucherservice Bundesnetzagentur
Email:verbraucherservice@bnetza.de
Telefon: 030 224 805 00 (09:00 - 15:00 Uhr)
Homepage: www.bundesnetzagentur.de
Ich hoffe, Euch mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Viel Erfolg bei dem Projekt weiterhin!
Viele Grüße
Anika Klafki (Rechtsreferendarin)