Frage an Knut Fleckenstein von Prof. Dr. Peter E. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kuhn,
Bitte erlauben Sie mir, dass ich mich in großer Sorge um einen Sachverhalt bzgl. der allgemeinen Luftfahrt, der derzeit in der EASA-Kommission verhandelt wird, an Sie als Mitglied des Ausschusses Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) wende.
Es geht im Kern um die Berechtigung von Flugzeugen und Piloten aus Drittländern (beispielsweise USA), mit in den USA registrierten Flugzeugen Flüge in der europäischen Union durchführen zu dürfen. Nach dem internationalen Zivilluftverkehrsabkommen (ICAO) ist dies möglich, aber die EASA bereitet einseitig Beschränkungen für Europa vor, indem sie ausländische Lizenzen nicht mehr anerkennt.
Dies hat weitreichende negative Konsequenzen:
1. Viele deutsche Piloten, die US-registriert fliegen, werden aus der allgemeinen Luftfahrt ausgeschlossen.
2. Ausländer, vor allem Amerikaner, die länger als ein Jahr in der EU leben, werden defacto an der Nutzung ihres Flugzeugs gehindert.
3. Auf EU-Piloten mit US-IFR-Rating kommt eine aufwendige Nachschulung mit einem Zeitaufwand von 200 Lernstunden und Kosten weit jenseits der 10.000 Euro zu.
4. Deutsche Besitzer eines US-Flugzeugs mit in der EU nicht zulassbaren STCs oder 337-Approvals werden einen massiven Wertverlust hinnehmen müssen.
Aus deutscher Sicht handelt es sich bei den geplanten EASA-Regelungen m.E. um sinnlose, durch Sicherheitsbelange nicht begründete bürokratische Überregulierung, die dem Anliegen der europäischen Einigung Schaden zugefügen, ganz abgesehen von den Konsequenzen für die transatlantischen Beziehungen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Einschätzung bzw. die des Ausschusses Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) mitteilen würden. Wird das EU-Parlament diesen Vorgang aufgreifen?
Mit freundlichen Grüssen
Prof. Dr. P. Elsner
Sehr geehrter Prof. Dr. Peter Elsner,
im Namen von Herrn Fleckenstein möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie uns bezüglich des Vorschlages der Europäischen Agentur für Flugsicherheit kontaktiert haben.
Im August 2010 unterbreitete die EASA der Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung der Kommission, die unter anderem Fluglizenzen in der privaten zivilen Luftfahrt neu regeln soll. Zweck des Vorschlags ist die Verbesserung der Flugsicherheit.
Aufgrund des Verordnungsvorschlags haben viele Anfragen das Büro von Herrn Fleckenstein erreicht. Um die Lage zu klären, hat Herr Fleckenstein sein Büro veranlasst eine schriftliche Anfrage an die EASA zu senden. Die EASA hat zu der Anfrage jedoch noch keine Stellung bezogen.
Außerdem wurde der Exekutivdirektor der EASA, Herr Patrick Goudou, am 9. November ins Europäische Parlament eingeladen, um unter anderem zu dem Thema Stellung zu nehmen. Unter folgendem Link können sie die Antwort von Herr Goudou ab dem Zeitpunkt 17 Minuten 34 Sekunden hier http://www.europarl.europa.eu/wps-europarl-internet/frd/vod/player?eventCode=20101109-1500-COMMITTEE-TRAN&language=de&byLeftMenu=researchcommittee&category=COMMITTEE&format=wmv#anchor1 anhören. (Anm. der Redaktion: Windows Media Player - Plugin erforderlich.)
Aufgrund der unbefriedigenden Antwort von Herrn Goudou hat die dänische Abgeordnete Anne E. Jensen am 23. November eine mündliche Anfrage an die Europäische Kommission, gemäß Artikel 116 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, gestellt. Frau Jensen hatte sich speziell über die Position der Kommission bezüglich der Ausstellung und Gültigkeit der europäischen Fluglizenzen in der EU und den USA erkundigen wollen. Die Anfrage können sie unter diesem Link hier http://www.europarl.europa.eu/search/highlight.do?terms=EASA&hitLocation=http%3a%2f%2fwww.europarl.europa.eu%2fsides%2fgetDoc.do%3ftype%3dQT%26reference%3dH-2010-0567%26format%3dXML%26language%3dDE einsehen.
Aus Zeitgründen konnte die Anfrage in der letzten Fragestunde an die Europäische Kommission nicht beantwortet werden. Diese fand im Plenum des Europäischen Parlaments am 23. November in Straßburg statt.
Die Anfrage wird jetzt schriftlich von der Kommission beantwortet. Die Beantwortung muss gemäß Artikel 117 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, innerhalb von drei Wochen erfolgen. Das heißt, eine Antwort muss bis zum 14. Dezember vorliegen. Die Antwort können Sie dann hier http://www.europarl.europa.eu/search/highlight.do?terms=EASA&hitLocation=http%3a%2f%2fwww.europarl.europa.eu%2fsides%2fgetDoc.do%3ftype%3dQT%26reference%3dH-2010-0567%26format%3dXML%26language%3dDE finden.
Im Übrigen ist es noch wichtig zu erwähnen, dass das Europäische Parlament in diesem Fall ein 3-Monatiges Veto-Recht besitzt. Die Vetofrist beginnt erst nachdem der Vorschlag offiziell übermittelt wurde. Dies ist bisher nicht geschehen.
Das Büro Fleckenstein wird diesen Vorgang weiter begleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Knut Fleckenstein