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Knut Fleckenstein
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Frage von Jule T. •

Frage an Knut Fleckenstein von Jule T. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Fleckenstein,

bei der Abstimmung über die Neufassung der Tierversuchsrichtlinie am 5.5.09 hat das EU-Parlament deutliche Verschlechterungen beschlossen. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche wirft den Volksvertretern »Verrat an den Tieren« vor.
In der EU werden pro Jahr mehr als 12 Millionen Tiere in Tierversuchen verwendet. Die Richtlinie 86/609 aus dem Jahr 1986 regelt Tierversuche in der EU und legt Mindeststandards fest, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Im November 2008 hat die EU-Kommission ihren Novellierungsentwurf vorgelegt, der nun von den Gremien der EU beraten wird. Über den Entwurf muss nun noch der Ministerrat abstimmen und schließlich – nach der Europawahl - das Parlament in zweiter Lesung.

Wie werden Sie - im Falle Ihrer Wahl - stimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Jule Thumser
Hunde-Lobby e.V.
Vorsitzende

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Thumser,
vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Mai 2009. Gerne will ich Ihnen heute eine Antwort senden:

Tierversuche

1. Die Überarbeitung der über 20 Jahre alten EU- Versuchstierrichtlinie ist überfällig. Die SPD begrüßt daher, dass die Kommission im November 2008 nun endlich den Vorschlag für eine neue Richtlinie "zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere" vorgelegt hat. Es muss das gemeinsame Ziel aller Mitgliedstaaten der EU sein, die Zahl der Versuchstiere drastisch zu reduzieren und auf das wirklich unerlässliche Maß zu beschränken.

2. Wir unterstützen mit Nachdruck die im Richtlinienvorschlag vorgesehene Förderung der Entwicklung, Validierung und Einführung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch auf Ebene der EU und sind der Auffassung, dass hierzu die Forschungseinrichtungen und -systeme aller Mitgliedstaaten einen wesentlichen Beitrag leisten müssen. Im internationalen Vergleich nimmt Deutschland im Hinblick auf die Reduzierung der Versuche eine Vorreiterrolle ein. Innerhalb der EU leisten wir den größten Beitrag für die Entwicklung tierversuchsfreier Prüfmethoden. Dies betrachten wir als Verdienst der SPD und sehen darin eine Verpflichtung, auch künftig Programme zur Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zu fördern und die Arbeit der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu stärken.

3. Wir sind der Auffassung, dass die EU in der Erforschung von Ersatzmethoden mehr tun kann und tun muss. Hierfür müssen in Zukunft erheblich mehr Forschungsmittel im EU-Haushalt bereitgestellt werden.

Auch für die EU-Versuchstierrichtlinie sollte der Grundsatz gelten, dass die Genehmigung von Tierversuchen nur erteilt wird, wenn sie ethisch vertretbar sind. Nach Auffassung der SPD sind die Vorgaben im Entwurf der Kommission zu ethischen Bewertungen (Häufigkeit und Inhalt) und den hierfür zuständigen Gremien überarbeitungsbedürftig und müssen präzisiert werden. Wir teilen die Auffassung des Bundesrates, dass sich die im deutschen Tierschutzgesetz vorgesehene Einbeziehung von Ethikkommissionen bei der Genehmigungsbehörde in die Beurteilung von Eingriffen und Behandlungen bewährt hat und Vorbild für die EU sein sollte. Zudem sollte in jeder Einrichtung, die Tierversuche durchführt und in Zuchteinrichtungen ein Tierschutzbeauftragter analog der Regelung im deutschen Tierschutzgesetz bestellt werden.

In den anstehenden Beratungen im Rat und im Europäischen Parlament werden wir uns für größtmögliche Transparenz bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Fleckenstein