Sehr geehrter Herr Abraham, wollen Sie sich dafür einsetzen, dass sich Deutschland den europäischen Justizstandards anpasst und den Paragraphen 146 GVG streicht?
Sehr geehrter Herr Abraham,
wenn der Justizminister eines Bundeslandes sich der Falschbeurkundung im Amt schuldig gemacht
haben sollte, dann ist es dem Staatsanwalt nach dem oben genannten Paragraphen nicht möglich,
die Sache bzw. schwerwiegende Anschuldigung, aufzuklären.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Staatsanwaltschaft ist nach §§ 141 ff. GVG parallel zu den Gerichten organisiert. Dort ist auch das ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften verankert. Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag verabredet, dieses Weisungsrecht zu überarbeiten und an die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anzupassen. Sobald ein entsprechender Vorstoß der Ampel vorliegt, werden wir als Opposition diesen gründlich prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Abraham