Frage an Klaus Wolframm von Joachim H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wolframm,
gerade lese ich diese Antwort Ihres grünen Mitbewerbers im Wahlkreis bei www.abgeordnetenwatch.de
http://www.abgeordnetenwatch.de/hubertus_grass-180-25843--f226339.html#q226339
Was halten Sie davon? Ist das die richtige Form der demokratische Auseinandersetzung mit Andersdenkenden, unter Konkurrenten?
Finden Sie nicht, daß diese Forderung an www.abgeordnetenwatch.de einer Zensur gleichkommt, wenn das umgesetzt würde? Sollen Kandidaten entscheiden dürfen, welche Kandidaten an solch einem Befragungsportal teilnehmen dürfen oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn
Sehr geehrter Herr Hahn,
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Auch mein Mitbewerber hat diese Rechte und er hat sie, weil wir in einer Demokratie Leben. Leben und leben lassen. Dafür lohnt es sich zu kämpfen und zu leben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wolframm