Frage an Klaus Uwe Benneter von Hans R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Benneter,
mit Schrecken musste ich lesen, das die Deutsche Bahn den wegen der Datenschutzaffäre zurückgetretenen Vorstandschef Mehdorn 4,9 Millionen Euro als Abfindung zahlen will. Vor dem Hintergrund, das Herr Mehdorn freiwillig seinen Stuhl geräumt hat, sagt mir mein Verstand, das er, genauso wie jeder andere Arbeitnehmer auch, dann keinerlei Anspruch auf eine Abfindung hat.
Da die Deutsche Bahn ja immer noch, zum Glück, ein Staatsbetrieb ist, ist es da nicht die Pflicht des Staates, dieses Ansinnen abzulehnen?
Wie stehen sie persönlich zu diesem Ansinnen? Werden sie sich stark machen, das diese Forderung abgelehnt wird, oder wenigstens nur unter Vorbehalt gezahlt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
Sie haben nicht ganz richtig gelesen und die Feinheiten übersehen. Herr Mehdorn ist nicht wegen einer Datenschutzaffäre zurückgetreten. Er hat lediglich angeboten, sein Amt als Vorstandschef der Deutschen Bahn AG zur Verfügung zu stellen, falls er nicht mehr gewünscht sei. Dieses Angebot hat der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG sodann angenommen.
Rechtlich ist es demnach so, dass Herr Mehdorn seinen Bezüge-Anspruch bis zum ursprünglich vertraglich vereinbarten Ende seiner Dienstzeit behält.
Um eine Abfindung im arbeitsrechtlichen Sinne handelt es sich dabei nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB