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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Barbara v. B. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Barbara v. B. bezüglich Familie

Wohnungspolitik
Sehr geehrter Benneter, angesichts der jüngst von der Wohnungswirtschaft erhobenen Forderungen nach Änderungen im Mietrecht (s. "Berliner Thesen zur Wohnungspolitik") bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu unseren Ihnen bereits bekannten Vorschlägen zu einer Mietrechtsnovelle aus Mietersicht:

1.Ein im Bundesgesetz wieder schärfer akzentuiertes und gestärktes Sanierungs- und Erhaltungsgebietsrecht zur wirksameren Steuerung einer sozial ausgeglichenen Stadtentwicklung – zu Deutsch: Schutz gewachsener Sozialstrukturen.

2.Geringere Mietsteigerungen (jetzt 20%), über einen länger als drei Jahre (jetzt die Regel) geltenden Zeitraum.

3.Keine dauerhaft auf die Miete umlegbaren Modernisierungszuschläge und eine bessere Abwägung von Mieter- und Vermieternutzen in der Frage der Duldung von Modernisierungsmaßnahmen. (Maßnahmen ohne Wohnwertverbesserung oder gar eine Verschlechterung der Wohnbedingungen sollen zu Lasten des Eigentümers gehen und Einfluss auf die Miete haben).

4.Bestandsmieter im Rentenalter und Mieter ab 10 Jahren Wohndauer sollten bei Mieterhöhungen einen besonderen Schutz genießen. Dieser Schutz sollte auch für eine (nicht nur finanzielle) Zumutbarkeit von Baumaßnahmen in ihrer Wohnung gelten. Die derzeitige juristische Definition von Härtefällen muss überdacht werden. (Verweis auf Punkt 1).

5.Wiedereinführung einer einheitlich auf 10 Jahre festgelegten Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau von Boroviczeny,

ich werde auch weiterhin alles dafür tun, dass die in den „Berliner Thesen zur Wohnungspolitik“ gemachten Vorschläge nicht Realität werden. Vor allem die Möglichkeiten für mietsteigernde Modernisierungen gegen den Willen und ohne Rücksicht auf die Mieter müssen zurückgedrängt werden.

Wie Sie wissen, war es dem Einsatz der FDP in der Zeit der schwarz-gelben Bundesregierung unter Kohl zu verdanken, dass das Sanierungs- und Erhaltungsgebietsrecht zu der stumpfen Waffe wurde, die es gegenwärtig ist. Wenn ich Ihnen auch nicht versprechen kann, dass ich mich durchsetze, werde ich mich in der nächsten Wahlperiode dafür einsetzen, dass es hier Nachbesserungen gibt. Der Kampf der Gehag-Mieter in Onkel-Toms-Hütte in den vergangenen Jahren zeigt, dass es notwendig ist, dass die Kommune mit diesem Instrument Möglichkeiten erhält, negative Folgen für die Mieter und für das Gemeinwesen wirksam begrenzen zu können.

Hinsichtlich der Veränderung der Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen (20 Prozent in drei Jahren) möchte ich Ihnen nichts versprechen, das ich nicht halten kann. Die rotgrüne Bundesregierung hat diese Kappungsgrenze immerhin im Jahre 2001 von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Immerhin gilt diese Kappungsgrenze nicht absolut, sondern nur im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete, die im Mietspiegel ausgewiesen ist. Dies ist kein absoluter Schutz, aber doch eine Einschränkung der Möglichkeiten eines Vermieters, die Wohnungsmieten zu erhöhen. Immerhin weiß auch ein Vermieter: Wenn er Wohnungsmieten verlangt, die Menschen nicht bezahlen können, wird er seine Wohnung nicht vermietet bekommen.

Hinsichtlich des Modernisierungsrechtes setzt sich die SPD dafür ein, dass die Modernisierungen von Wohnungen nicht zur Explosion der Mieten führen dürfen. Heute ist es leider möglich, aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen die Miete dauerhaft anzuheben. Das wollen wir ändern. Künftig sollen nur noch die wirklichen Kosten umgelegt werden dürfen. Allgemeine Mieterhöhungen durch Modernisierung sollen ausgeschlossen werden. Grundsätzlich kann aber – insbesondere eine energieschonende und energiereduzierende – Wohnungsmodernisierung etwas Sinnvolles und Notwendiges sein. All dieses möchte ich mit allen Interessierten diskutieren, am heutigen Donnerstag, dem 10. September, um 19 Uhr 30 in der Veranstaltung der SPD Lankwitz im Club Lankwitz, Gallwitzallee 53. Dazu lade ich auch Sie herzlich ein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Klaus Uwe Benneter, MdB