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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Martin A. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Martin A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Klaus Uwe Benneter,

entschuldigen Sie, daß ich nochmals meine Fragen stelle, da diese am 12.02.2009 nicht beantwortet wurden:

Der Bürger erhält staatliche Leistungen nur auf Antrag. Deswegen muß auch sichergestellt werden, daß jeder Bürger diese erhält.

Andernfalls könnte der Staat Leistungen nach Gutdünken verteilen, was ja auch schon passiert – wenn nicht gar hauptsächlich, was die Größenordnungen betrifft – übrigends mit welcher Begründung?)

Aber vorallem: Weshalb ist nicht verbindlich bundesweit und absolut eindeutig geregelt, daß der Bürger Vordrucke bekommt ? Um es konkret zu machen: Seit nunmehr 6 Jahren möchte ich gerne Vordrucke vom Amtsgericht, um Anträge für Beratungshilfe zu stellen. Warum tut hier der Bundestag bzw. SIE und Ihre Partei nichts, um die Rechte der Bürger sicherzustellen ?

Zur Beratungshilfe:

Sehr verehrter Herr Benneter, uns Bürgern ist nicht mit Möglichkeiten geholfen, sondern mit sicheren RECHTEN. Wenn ich ohne einen Beratungshilfeschein zum Rechtsanwalt gehe und das Amtsgericht bewilligt die Beratungshilfe nicht, (was es auch tut, wenn die Anträge völlig berechtigt sind) dann muß der hilfesuchende Bürger die Honorarrechnung des Rechtsanwaltes selber bezahlen. Damit bleibt also nur die erste Möglichkeit ! Weshalb gibt es gerade von der angeblich „sozialen“ Partei keine Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung der RECHTE?

Weshalb hat der Bürger keine Möglichkeit (funktionierendes sicheres Rechtsmittel) gegen Lügen oder Unterstellungen wenigstens von Behörden vorzugehen ?

Weshalb setzen sich die Abgeordneten nicht für RECHT und Gesetz für uns Bürger ein ?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Andreas-Bergmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Andreas-Bergmann,

in meiner Antwort an Sie vom 12.02.2009 habe ich versucht aufzuzeigen, dass im Bereich der Beratungshilfe entsprechende Anträge für Jedermann frei im Internet verfügbar sind. Dieses bundeseinheitliche Formular wurde gem. § 11 Beratungshilfegesetz geschaffen. Auch für viele andere Bereiche staatlicher Leistungen besteht die Möglichkeit, Formulare aus dem Internet herunterzuladen oder Vordrucke bei Behörden zu erhalten. Mir leuchtet deshalb nicht ganz ein wenn Sie seit sechs Jahren versuchen, Anträge auf Beratungshilfe von einem Amtsgericht zu bekommen, wenn die entsprechenden Vordrucke frei abrufbar sind. Letztlich kommt es doch darauf an, ob Sie einen Anspruch auf die staatliche Leistung haben und nicht auf das entsprechende Antragsformular.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB