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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Jürgen L. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Jürgen L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Benneter,

es reicht! Wie viel Angst haben manche Politiker vor dem Volk, dass Sie schwerwiegende Grundrechtseinschränkungen in scheinbar nebensächlichen Gesetzen verstecken? Was gedenken Sie und Ihre Partei gegen den Überwachungswahn der Regierung und die ständig zunehmende Grundrechtseinschränkung - in diesem Fall bzgl. unbeobachteter/unbelauschter Kommunikation - zu unternehmen (s. nachfolgendes Zitat vom AK-Vorratsdatenspeicherung)?

Zitat
"Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines
"Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des
Bundes" vom 14.01.2009[1] versteckt. Jeder Anbieter von
Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig
das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass
aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen." ( http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/289/1/lang,de )

Mit freundlichen Grüssen

J. Link

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Link,

der Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes aus dem Hause Schäuble ist vor zwei Wochen vom Bundeskabinett beschlossen worden. Im Deutschen Bundestag ist die Novellierung noch nicht Gegenstand von Beratungen gewesen.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir zu gegebener Zeit genau darauf zu achten haben, ob die vorgesehenen Neuerungen erforderlich und verhältnismäßig sind. Auch hier gilt also das „Strucksche Gesetz“, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich mich vorher nicht zu Einzelheiten des Gesetzentwurfes äußern kann und will.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB