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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Thomas K. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Thomas K. bezüglich Finanzen

P-Konten
Sehr geehrter Hr. Benneter,
Regierung und Banken planten so genannte P-Konten -pfändungssichere Bankkonten, wann wird es sie endlich geben ?
Sie sollen auch für in Schwierigkeiten geratene Bürger Bankgeschäfte problemlos ermöglichen und bis ca. 1000.- Euro pfändungsfrei sein !
Freundlichst Th. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kuehl,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Januar 2009.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr hat für die Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben eine besondere Bedeutung. Unbare Geldgeschäfte wie Überweisungen, Lastschriften, Karten- oder Scheckzahlungen sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Das Girokonto, das die Grundlage für solche Geschäfte bildet, ist für Bürgerinnen und Bürger daher unverzichtbar. Der Verlust oder die Verweigerung eines Girokontos schließt die Betroffenen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr aus. Dies führt nicht nur zu wesentlichen Beeinträchtigungen bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch zu Belastungen der Allgemeinheit.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die mittlerweile häufig anzutreffende Pfändung der (aktuellen und künftigen) Guthaben von Girokonten ein typischer Anlass für die Kreditinstitute ist, eine Girokontoverbindung zu kündigen.

Die Reform des Kontopfändungsschutzes hat daher zum einen das Ziel, das Bankkonto als Objekt für den Zugriff von Gläubigern zu erhalten. Gleichzeitig soll zum anderen für einen effektiveren Schutz des Schuldners gesorgt werden. Das Verfahren zur Sicherung des Schuldners soll für alle Beteiligten – Schuldner, Gerichte und Kreditinstitute – möglichst unkompliziert und effektiv ausgestaltet werden. Eine Neukonzeption des Rechts des Kontopfändungsschutzes muss insbesondere auch das Ziel verfolgen, den Aufwand für die Banken und Sparkassen in einem vertretbaren Rahmen zu halten, sodass es nicht aus Anlass einer Kontopfändung zur Schließung von Konten kommt.

Die SPD unterstützt die Reform des Kontopfändungsschutzes. Noch im Januar werden sich die zuständigen Experten der einzelnen Fraktionen im Deutschen Bundestag zu einem Gespräch treffen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Wir hoffen, dann die Reform noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB