Frage an Klaus Uwe Benneter von Ludwig S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Benneter,
laut Definition (vdrschiedener Müll entsorger) ist der "Grüne Punkt" ein Zeichen dafür, dass für die Entsorgung bereits bezahlt wurde.
Die Gelbe Tonne, ist für solche (in der Regel) Verpackungnen da uns wird kostenlos Bereitgestellt.
Nun ist es aber so, dass ich weder eine Weinflasche mit "Grünen Punkt" darauf, noch einen Eierkarton mit "Grünen Punkt" darauf in einer gelben Tonne entsorgen darf.
Beides muss ich in einen Glasbehälter respektive Papiertonne befördern.
Konkret im Falle der Papiertonne ist es so, dass ich für die Entsorgung selbiger Gebühren bezahle.
Das bedeutet, dass ich im Konkretem Beispiel eines Eierkartons zwei mal für dessen Entsorgung bezahle.
Nun meine Frage: Stimmt das so? Wenn ja, warum ist das so? Und vor allem ist das auch so "rechtens" ?
Vielen Dank im voraus für ihre Bemühungen und mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Schuster
Sehr geehrter Herr Schuster,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Januar 2009.
Laut Verpackungsverordnung von 1991 gilt in Deutschland das Prinzip der Produzentenverantwortung. So müssen Hersteller und Vertreiber Verpackungen, nach deren Nutzung zurücknehmen und dafür sorgen, dass diese umweltgerecht verwertet werden. Auch sind sie dazu verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen, welche Methoden zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufpackungen bietet und somit sämtliche Pflichten aus der Verpackungsverordnung übernimmt.
In Deutschland übernimmt diese Aufgaben die Duales System Deutschland (DSD) GmbH.
Der Grüne Punkt ist ein Lizenzzeichen der DSD GmbH und kann von Unternehmen genutzt werden, welche mit der DSD GmbH ein Abkommen getroffen haben. Für den Verbraucher, also auch für Sie, gilt somit, dass Industrie und Handel die Sammlung und Sortierung der Verpackungen übernehmen und für Sie daher keine Kosten anfallen.
Drei Abfallkategorien tragen den Grünen Punkt: Leichtverpackungen aus Kunststoff, Alu, Weißblech und Verbundmaterialien, sowie Verpackungsabfälle aus Glas und Papier und Pappe. Für deren Entsorgung werden kostenlos Abfallbehälter bzw. Abfallcontainer in Mietshäusern, auf der Straße oder in Entsorgungshöfen, gestellt.
Weinflaschen, die einen Grünen Punkt tragen, werden somit in den dafür gestellten Glascontainern entsorgt. Bei Eierkartons gilt dies im Prinzip auch. Jedoch fällt für die Abfallbehälter bzw.–container von Papier und Pappe eine Grundgebühr an, welche die Entsorgungsgebühren der privaten Haushalte deckt. Die DSD GmbH übernimmt einen Teil dieser Gebühr und somit die Kosten der mit dem Grünen Punkt versehenen Verpackungen. Im Prinzip zahlen Sie somit nicht für die Entsorgung des Eierkartons, sondern für die Entsorgung von anderen Papier-Pappe-Abfällen, wie etwas Zeitungen oder Schreibpapier.
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Uwe Benneter, MdB