Frage an Klaus Uwe Benneter von Robert K. bezüglich Finanzen
Gilt für §232a AO auch der Umkehrschluss. Hat die Executive (Bundestag und Bundesrat) gegen bestehende Gesetze verstoßen, weil dies nachträglich von obersten Gerichten festgestellt wurde, so haben die Organe Rückzahlungen mit dem selben Zinssatz zu leisten, wie der Bürger an die Ämter?
Sehr geehrter Herr Kuhn,
§ 233a AO wirkt - wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Kittelmann vom 8.1.2008 geschrieben habe - in beide Richtungen, gegenüber dem Steuerzahler und den Finanzbehörden. Auch das Finanzamt hat somit Steuererstattungen zu verzinsen. Allerdings gilt auch hier die Karenzfrist des § 233a Abs. 2 AO von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist. Falls Sie mit Ihrer Frage konkret auf die im Jahr 2007 eingeführte und vom Bundesverfassungsgericht in dieser Form für verfassungswidrig erklärte Entfernungspauschale anspielen, wird die Rückerstattung demnach bis zum 31. März 2009 nicht verzinst. Erfolgt die Rückerstattung später, gelten die o.g. Grundsätze.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB