Frage an Klaus Uwe Benneter von Olaf K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Benneter,
warum muss man als Steuerbürger Verzugszinsen auf Steuernachzahlungen zahlen, auch wenn die Verzögerung durch die schleppende und unprofessionelle Arbeitsweise der Finanzbehörden verursacht wird? Ich hätte diese Frage gern Herrn Steinbrück gestellt, musste aber feststellen, dass er kein gewählter Abgeordneter ist.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kittelmann
Sehr geehrter Herr Kittelmann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Januar 2009.
Gem. § 233a Abgabenordnung (AO) sind Steuernachzahlungen grundsätzlich zu verzinsen. Mit dieser Regelung soll der „Liquiditätsvorteil“ des Steuerschuldners abgeschöpft werden, den dieser bereits ab dem früheren Zeitpunkt der Entstehung der Steuer hat. Gleichzeitig will die Norm verhindern, dass Steuerpflichtige, die eine hohe Abschlusszahlung erwarten, durch möglichst späte Abgabe ihrer Steuererklärungen sich einen ungerechtfertigten Zinsvorteil verschaffen. Aus Praktikabilitätsgründen ist § 233a AO „typisiert“ gestaltet. Einerseits werden die Zinsen stets erst nach einer Karenzfrist von mindestens 15 Monaten fällig (§ 233a Abs. 2 AO), andererseits soll auch die u.U. lange Bearbeitungszeit der Behörden kein Grund für ihre Nichterhebung sein. Die Norm wirkt aber in beide Richtungen: Auch Steuererstattungen durch das Finanzamt sind zu verzinsen.
Da Ihre Frage keine weitergehenden Angaben enthält, vermag ich nicht einzuschätzen, wie die Finanzbehörden in Ihrem Fall konkret tätig geworden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB