Frage an Klaus Uwe Benneter von Rico H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geerter Herr Benneter,
"In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich"
heißt es in Artikel 59 der hessischen Verfassung.
SPD, Grüne und Linke haben aus diesem Grund gegen die Einführung von Studiengebühren in Hessen geklagt und verloren.
Verfassungsrichterin Karin Wolski erklärte in der Urteilsbegründung, Artikel 59 beinhalte keine Garantie eines gebührenfreien Studiums.
Nun frage ich Sie, was ist Deutschland als RECHTSSTAAT noch wert, wenn eindeutig formulierte Gesetze durch Verfassungsorgane in ihr Gegenteil verkehrt werden können?????
Und wenn dieses Urteil rechtmäßig sein sollte, wie hätten dann die Urheber der Verfassung, den entsprechenden Paragraphen formulieren müssen, damit er EINDEUTIG ist???
Mit freundlichen Grüßen
Rico Haaske
Sehr geehrter Herr Haaske,
das "Studiengebühren-Urteil" des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 11.06.2008 ist mit fünf zu sechs Richterstimmen denkbar knapp ausgefallen. Auch die überstimmten fünf Richter, die die Einführung von Studiengebühren in dieser Form, als verfassungswidrig einstuften, beziehen sich in ihrer abweichenden Meinung auf Art. 59 Abs. 1, den Sie zitieren. Nicht zitiert, haben Sie allerdings die weiteren Absätze desselben Artikels, von denen Abs. 4 eben doch --leider - eine gewisse Möglichkeit für die Einführung von Studiengebühren offen lässt. Denn dieser besagt, dass angeordnet werden kann, "daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet." Ihr Zitat des Art. 59 ist daher an einer wichtigen Stelle unvollständig und Ihr Einwurf, dass der Hessische Staatsgerichtshof die "Gesetze verkehre" meiner Ansicht nach überzogen, auch wenn das Urteil durchaus hätte anders ausfallen können.
Allen voran durch die Initiative der Hessischen SPD-Landtagsfraktion, unter der Führung von Andrea Ypsilanti, hat nun vor kurzem der Hessische Landtag die Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Ich freue mich darüber, daher sagen zu können: "Ende gut, alles gut."
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB