Frage an Klaus Uwe Benneter von Oliver P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Hr. Benneter,
werden die Gehälter der Beamten der EU in Staßburg und zB des Europäischen Patentamts in München etc. denn nun endlich besteuert?
Nach meinem Eindruck gehen wesentl. Aufgaben der Verwaltungstätigkeit zunehmend auf Behörden der EU über. Ist es nicht Zeit, die steuerlichen Privilegien abzuschaffen?
Mfg
OP
Sehr geehrter Herr Priess,
die Gehälter von EU-Beamten werden besteuert. Artikel 13 des "Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften" legt fest, dass EU-Beamte Einkommenssteuer zu zahlen haben. Sie zahlen diese an diejenige Stelle, von der sie auch ihre Bezüge bekommen, also an die Europäische Union.
In den unteren und mittleren Dienstebenen liegen diese Abgaben zumeist unter den vergleichbaren deutschen Abgabensätzen. Der Spitzensteuersatz, der bei Spitzenbeamten greift, beträgt allerdings bis zu 45% des Gehalts.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB