Frage an Klaus Uwe Benneter von Jan-Marten B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Benneter,
ich würde gerne wissen, ob sie sich eingehend mit der Materie der Vorratsdatenspeicherung und den Online-Durchsuchungen beschäftigt haben. Denn der Nutzen solcher Maßnahmen erscheint mir ein bisschen weit hergeholt.
Heute gibt es wirksame Methoden, um sowohl die Vorratsdatenspeicherung als auch Online-Durchsuchungen zu umgehen. Ein ernstzunehmender Terrorist wird sicherlich nicht wie ein Normalbürger ins Internet gehen. Viel mehr wird er über Anonymisierungsdienste wie Relakks und ähnlichem online sein. Das bedeutet im genauen, dass in den Aufzeichnungen eine Verbindung ins Außer-Europäische Ausland erscheint. Mehr nicht. Da man wohl kaum von Terrorismus ausgehen kann, nur weil jemand eine VPN-Verbindung ins Ausland nutzt, bringt die Vorratsdatenspeicherung gegen den Terrorismus effektiv also garnichts. Nur die deutschen Bürger, die einfach nur E-Mails lesen, auf Nachrichtenseiten surfen, etc werden überwacht. Weil sich diese einen Anonymisierungsdienst (der in der Regel was kostet, wenn er sicher ist) nicht leisten wollen.
Zum Thema Online-Durchsuchungen. Ich weiß nicht genau, was damit erreicht werden soll. Selbst ich verschlüssel meine wichtigen Daten. Da wird ein Terrorist das sicherlich auch tun. Festplatten zu verschlüsseln ist heute sehr einfach und sicher. Eine serpent oder twofish-Verschlüsselung gilt als Hochsicher. Die umgeht auch das BKA nicht einfach so. Desweiteren glaube ich nicht, dass ein Terrorist mal eben ein x-beliebiges Windows Vista auf seinem PC hat. Da wird wohl eher ein wenig genutztes System wie z.B. eine Linux/BSD variante oder noch ungewöhnlicher Solaris, BeOS, etc. zum Einsatz kommen. Da ein Trojaner, der ja zur Onlinedurchsuchung gebraucht wird, aber nicht einfach so auf diesen Systemen läuft, werden hier wieder nur normale Bürger und vielleicht ein paar Kleinkriminelle erwischt.
Ich denke die Politiker haben sich einfach viel zu wenig mit den Technischen Möglichkeiten die ein Terrorist hat vetraut gemacht.
mfg.
Sehr geehrter Herr Brüggemann,
die Einwände, die Sie gegen die Online-Durchsuchung anführen, sind mir bekannt. Ob Terrorverdächtige aber wirklich alle technisch so hochgerüstet sind, wie Sie beschreiben, können wir nicht mit eindeutiger Sicherheit sagen. Genauso wenig können wir abschließend wissen, welche der eingesetzten Technologien wiederum zu entschlüsseln sind. Letztlich können Sie mit dem Argument, der Verbrecher ist schlauer als seine Verfolger, jede strafrechtliche Ermittlungsmethode für überflüssig erklären. Eine solche Einstellung können wir uns als Gesetzgeber aber nicht leisten. Denn wir unterliegen einer grundgesetzlichen Schutzpflicht gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern.
Entscheidend ist, dass wir den möglichen Terrorverdächtigen keinen kontrollfreien Kommunikationsraum überlassen. Mit der Einführung der Online-Durchsuchung zwingen wir sie zum Einsatz neuester Technologien und erschweren ihnen die Kommunikation. Sollten wir die Verdächtigen tatsächlich nicht überführen können, dann wäre aber auch das Erschweren ihrer Kommunikation ein ganz wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Denn ohne Kommunikation ist kein terroristischer Anschlag möglich.
Kleinkriminelle können wir weder mit der Online-Durchsuchung noch mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung „erwischen“. Der Einsatz der Online-Durchsuchung ist nur zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und auch nur dann zulässig, wenn bestimmte Tatsachen eine solche Gefahrenprognose rechtfertigen. Auch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird nicht zu einer staatlichen Überwachung Kleinkrimineller oder gar unbescholtener Bürgerinnen und Bürger führen. Staatliche Ermittlungsbehörden dürfen auf die bei den Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen gespeicherten Telekommunikationsverbindungsdaten einer Person nur zugreifen, wenn sie unter dem konkreten Verdacht steht, eine schwere Straftat begangen zu haben. Eine schwere Straftat ist z.B. Mord bzw. Totschlag oder auch Bandendiebstahl. Der staatliche Zugriff auf die Daten ist auch nur möglich, wenn er durch einen Richter erlaubt wurde. Gleiches gilt für die Online-Durchsuchung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB