Portrait von Klaus Uwe Benneter
Klaus Uwe Benneter
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Klaus Uwe Benneter zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kai S. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Kai S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Benneter,

zum Thema Onlinedurchsuchung und BKA Gesetz:

Die Frau Hadertauer der CSU hat gestern abend auf Phoenix wieder deutlich gemacht das die CSU Urteile des Bundesverfassungsgericht nicht liest oder versteht oder ganz einfach nicht verstehen will.
In dem Urteil zur Onlinedurchsuchung steht nicht drin, dass all das, was dort in NRW nicht verfassungswiedrig ist, automatisch durch einen Richterspruch verfassungsrechtlich wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden zur Onlinedurchsuchung nämlich viel höher gelegt als es die Frau Hadertauer uns gestern weis machen wollte.

Zum BKA Gesetz selbst:

Allein der Aspekt, dass man laut dem BKA Gesetz auch Wohnungen von Unbeteiligten überwachen darf und man dort sogar einbrechen kann, wird von mir, sollte dies Gesetz demnächst beschlossen sein, beim BGH eingereicht werden und dort auf dem Prüfstand gestellt.
Und ich bin mir sicher, dass dies, so wie es im BKA Gesetz drin steht, nicht in Karlsruhe Bestand haben wird.

Das wird das nächste Gesetz sein was durch unser höchstes Verfassungsorgan korirgiert werden muß, wenn nicht sogar abgeschafft werden sollte.

Wie kann es sein, dass solche Stasimethoden hier in Deutschland in einer freien demokratischen Gesellschaft legalisiert werden sollen?
Die Frau Hadertauer hat gestern so getan als müßen wir Bürger uns in Zukunft damit abfinden, dass auch ich als unbescholtener Bürger abgehört und beobachtet werde, was ich als freier Bürger doch ziemlich beängstigend finde.
Wie kann die SPD diesem Stasitreiben nur zustimmen?
Wollen sie endgültig Ihre Wählerschaft verlieren?
Das kann es doch wohl nicht sein, dass man in meine Wohnung eindringen kann nur weil vielleicht mal jemand bei mir war oder der nicht ganz koscher ist.
Tut mir Leid, aber dafür hab ich kein Verständnis.

Warum verkaufen sie unsere Freiheitsrechte ?

Es kann doch nicht sein das die Frau Hadertauer der CSU sich gestern ins Fernsehen stellt und behauptet wir müßten uns damit abfinden und die SPD wird dem ohne Wenn und Aber zustimmen.

Portrait von Klaus Uwe Benneter
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stetten,

mit ihrer Kritik stoßen Sie bei mir auf offene Ohren. Wenn Sie die Medienberichterstattung in den vergangenen Tagen verfolgt haben, dürfte Ihnen eigentlich nicht entgangen sein, dass ich nicht nur der Online-Durchsuchung, sondern auch der optischen Wohnraumüberwachung sehr kritisch gegenüber stehe. Beides sind Ermittlungsbefugnisse, die einen heimlichen Zugriff auf die Privatsphäre des Einzelnen ermöglichen und deshalb mit einem erheblichen Grundrechtseingriff verbunden sind.

Selbstverständlich reicht es für eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Online-Durchsuchung nicht aus, sie unter den Richtervorbehalt zu stellen. Wenn Frau Haderthauer dies behauptet hat, ist dies mehr als ärgerlich und spricht dafür, dass sie die Grundprinzipen unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates nicht sehr ernst nimmt. Mit dieser Haltung ist sie leider nicht allein.

Sie können aber sicher sein, dass die SPD-Bundestagsfraktion dafür sorgen wird, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im neuen Bundeskriminalamtgesetz millimetergenau umgesetzt werden. Hierzu gehören nicht nur der Richtervorbehalt bzw. eine entsprechende Regelung, sondern auch genaue gesetzliche Angaben zum bestmöglichen Kernbereichsschutz. Außerdem muss gewährleistet sein, dass sich Betroffene gegen entsprechende Maßnahmen wehren können. Benachrichtigungspflichten sind deshalb eine weitere zwingende Voraussetzung für die Verfassungsgemäßheit einer Online-Durchsuchung. Und schließlich muss der Gesetzentwurf Evaluierungspflichten enthalten, um die Online-Durchsuchung auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Nur so ist gewährleistet, dass die bürgerlichen Freiheitsrechte nicht grundlos eingeschränkt werden. Es wird keinesfalls zulässig sein, zur Installation der erforderlichen Online-Durchsuchungs-Software in die Wohnung des Betroffenen einzudringen. In diesem Punkt hat sich die SPD gegenüber der CDU/CSU bereits erfolgreich durchgesetzt.

Anders als Sie bin ich allerdings nicht der Meinung, dass es per se verfassungswidrig ist, die Maßnahme auch dann anzuordnen, wenn Dritte betroffen sind. In seiner Entscheidung zum großen Lauschangriff hat das Bundesverfassungsgericht diese Möglichkeit nicht verworfen, sondern - wie den Grundrechtseingriff gegenüber dem direkt Betroffenen selbst - unter sehr strengen Voraussetzungen für zulässig erklärt. Selbstverständlich ist eine solche Maßnahme auch nur dann erlaubt, wenn sämtliche Ermittlungsalternativen ausgeschlossen sind und es sich um äußerst schwere Kriminalität, wie z.B. terroristische Straftaten, handelt.

Unter Berücksichtigung aller Hürden, die uns das Bundesverfassungsgericht auferlegt hat, wird die Online-Durchsuchung eine absolute Ausnahme bleiben.

Angesichts der leichfertigen Äußerungen von Frau Haderthauer kann ich Ihren Ärger und Ihre Befürchtungen verstehen. Dennoch sollten wir mit Vergleichen zur Stasi vorsichtig zu sein. Sonst stellen wir uns mit der CSU-Generalsekretärin auf eine Stufe.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB