Frage an Klaus Uwe Benneter von Michael L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Benneter,
ich habe eine spezielle Frage zum DNeuG.
In der Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum DNeuG, habe ich folgende Aussage gefunden:
"Für alle aus dem Beitrittsgebiet übernommenen oder stammenden
Beamten mit DDR-Vordienstzeiten als Pflichtversicherungszeiten gilt, dass bis zum 03.10.1990 in der DDR abgeleisteten Zeiten grundsätzlich nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, sondern ausschließlich rentenwirksam sind.
Durch § 12a BeamtVG werden jedoch weitere, den Betroffenenkreis
diskriminierende Schritte eröffnet, die weder bei Rentenempfängern noch im Tarifbereich entstehen."
Es ist wohl so, dass nach derzeitiger Rechtslage, die DDR-Vordienstzeiten für die Pension nicht berücksichtigt werden und dann noch zusätzlich von der Dienstzeit nach dem 03.10.1990 abgezogen werden.
Wer also z.B. 32 Dienstjahre leistet und 10 DDR-Vordienstjahre hat, bekommt 22 Jahre für die Pension angerechnet.
Es ist ja nachvollziehbar, dass DDR-Zeiten unberücksichtigt bleiben, aber warum sie nun noch zusätzlich abgezogen werden und das nur bei Beamten, ist nicht erklärbar.
Ich habe aus dem Gesetzentwurf nicht herausgelesen, dass daran etwas geändert werden soll.
In den Stellungnahmen von zwei Gewerkschaften, ist die Problematik
umfassend dargestellt.
Nun zu meiner Frage: Besteht die Aussicht, dass in dieser Frage noch eine gesetzliche Regelung getroffen wird?
Sehr geehrter Herr Lemke,
die Neuregelung des § 12a BeamtVG wurde in der Bundestagsanhörung am 7.4.2008 mit den Sachverständigen besprochen. Wir sind derzeit dabei, die Erkenntnisse aus der Sachverständigenanhörung auszuwerten und werden dabei auch Ihr Anliegen prüfen. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB