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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Peter P. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Peter P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Benneter,

wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde Anfang 2005 das Luftsicherheitsgesetz verabschiedet (bekannt durch Innenminister Schilys Passagiermaschinenabschußabsicht).

Daneben wurde im LuftSiG geregelt, dass sich Privatpiloten einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen müssen. Das muss man auf eigenen Antrag hin tun, sonst handelt die Behörde und entzieht dem Nichtantragsteller seinen Flugschein. Die Verpflichtung zur Antragstellung hat der Gesetzgeber in § 7 LuftSiG geregelt, offenbar wohlwissend, dass man sonst im Leben des Betroffenen ohne irgendeinen Anfangsverdacht einer Straftat o.ä. nicht herumschnüffeln dürfte, weil die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes dem entgegenstehen. Mit der erzwungenen Unterschrift schnüffelt dann die Polizei, der BND, der Verfassungsschutz (auch beim Arbeitgeber) usw. völlig ohne Grund im Leben des Betroffenen. Kann das richtig sein? Ist das nicht eher Nötigung? Nun zieht man sich ja auf deutscher Ebene gern hinter die EU-Gesetzgebung zurück (und wird dann natürlich noch deutscher als deutsch und setzt immer noch einen drauf, weil man ja Klassenbester werden will). Dort ist man mit einer europaweiten Zuverlässigkeitsüberprüfung gescheitert, weil keinerlei Sicherheitsgewinn von einer Überprüfung zu erwarten ist und die anderen EU-Staaten dies abgelehnt haben. Ja, was soll das Ganze dann bitte schön? Rot-grüne Gängelei der Privatpiloten, die sich sagen lassen mussten: "Nach einhelliger Expertenmeinung gehen die größten Gefahren von den Privatpiloten aus...". Ersetzen Sie das Wort "Privatpiloten" mal durch das Wort "Ausländer". Der Aufschrei des Entsetzens wäre weithin hörbar. Wer sind die Experten, die eine Bevölkerungsgruppe einem erartigen Pauschalverdacht aussetzen. Jeder Inhaber eines Flugscheines, der diesen im Ausland erworben hat, fliegt weiter munter durch Deutschland und muss (kann) sich nicht überprüfen lassen. Merken Sie, wie absurd das alles ist?

Danke im Voraus

P.Pollack

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pollack,

ich bin in denen von Ihnen aufgeworfenen, sehr spezifischen Fragen kein Fachmann. Die Antwort hat etwas länger gedauert, da ich sie erst mit Fachleuten erörtern musste. Ihre Auffassungen zu den Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes teile ich nicht. Der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird ausnahmslos das gesamte fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen und alle Beschäftigte auf unseren Verkehrsflughäfen bis zur Reinigungskraft unterworfen, ohne dass daran Kritik geübt wird. Ich kann nicht erkennen, dass die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Privatpiloten unverhältnismäßig ist oder dass dadurch Privatpiloten gegenüber bislang schon der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterworfenen Personen benachteiligt werden.

Ich möchte auch Ihren verfassungsrechtlichen Bedenken und Ihrer Einordnung der deutschen Regelung in den europäischen Rahmen widersprechen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat mit Urteil vom 30. August 2007 (Aktenzeichen: 7K2608/06) die Klage eines Privatfliegers gegen das Erbringen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung klar abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die „in §7 I Nr. 4 LuftSiG unter anderem für Luftfahrer eingeführte Zuverlässigkeitsüberprüfung (…) formell und materiell verfassungsgemäß“ ist. Ferner sieht die europäische LuftsicherheitsVO (EG) 2320/2002 eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Personen vor, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen eines Flughafens oder zu Luftfahrzeugen haben. Diese Regelung hat sich als wesentliche Maßnahme zum Schutz vor sog. "Innentätern" bewährt und wird folglich auch in der neuen Europäischen LuftsicherheitsVO (EG) 300/2008 aufgegriffen. Lediglich in der Ausgestaltung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gibt es Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dies gilt auch für die Überprüfung der sog. Privatpiloten.

Die in Deutschland durchgeführte Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Piloten und Flugschüler ist zur Verbesserung des Schutzes, insbesondere auch von kleinen Flugplätzen erforderlich. Gründe, die Privatpiloten aus der Gruppe der zu überprüfenden Personen auszunehmen, sind nicht ersichtlich; vielmehr sollten Sicherheitslücken, die das Gesamtsystem der Luftsicherheit betreffen können, vermieden werden. Die Bundesregierung will sich daher weiterhin in den entsprechenden Gremien für die Aufnahme einer derartigen Regelung einsetzen, was ich unterstütze.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB