Frage an Klaus Uwe Benneter von Benjamin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bennenter,
Ihre Antwort vom 16.11.07 an Herrn Thiele wirft einige Fragen bei mir auf:
Sie schreiben: "Denn realistisch betrachtet ist auch der Staat kein Garant dafür, dass Daten nicht missbraucht werden." Für wie verantwortungsvoll halten Sie es dann diese Daten bei einem unkalkulierbaren Missbrauchspotential zu erheben?
Weiterhin schreiben Sie:"Auch das Max Planck Institut hat kürzlich die Bedeutung der Verkehrsdaten für die Strafverfolgung untersucht und kam dabei zu dem Ergebnis, dass sie oft den einzig sinnvollen Ansatz für Ermittlungen bieten."
Sie wissen also, dass die TK-Überwachung nicht für die Terrorabwehr geeignet ist?
Generell stellen sich mir noch folgende Frage:
Da ja auch Terroristen oder Kriminelle Briefe schreiben können, wäre es doch nötig den gesamten Briefverkehr zu überwachen, natürlich nicht die Inhalte, aber Absender, Empfänger und Zusteller. Gibt es dazu Überlegungen?
Sehr geehrter Herr Sparenborg,
ich denke, Sie wissen, wie der Hinweis, dass auch eine Datenerhebung durch den Staat eine Missbrauchsmöglichkeit nicht gänzlich ausschließen würde, gemeint war. Er besagt nichts anderes, als dass es keine absolute Sicherheit vor Missbrauchsgefahren gibt. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Missbrauchsgefahr zum einen nicht sehr groß ist und dass das Gesetz zum anderen geeignete Sanktionen enthält, um auf einen etwaigen Missbrauch zu reagieren. Auch das können Sie meiner Antwort an Herrn Thiele vom 16.11.07 entnehmen.
Ich bin überzeugt, dass sowohl die Telekommunikationsüberwachung als auch die Erhebung der Verkehrsdaten für die Terrorismusbekämpfung von Bedeutung sind. Dies ist eine notwendige Folge aus dem geänderten Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Das bestätigen nicht nur Sachverständige, sondern auch aktuelle Fälle aus der Praxis: Im Zusammenhang mit den Anschlägen auf den Madrider Bahnhof Atocha im März 2004 war es der Polizei nur mit Hilfe von Telekommunikationsverbindungsdaten gelungen, die Täter in kurzer Zeit zu fassen und weitere Bomben zu finden, bevor diese hochgegangen waren. Und bei der Operation Alberich im Sommer letzten Jahres hatte das BKA unter anderem auch die Telekommunikationsüberwachung als Ermittlungsmethode eingesetzt.
Die Überwachung des gesamten Postverkehrs ist nicht erlaubt und es gibt auch keine Bestrebungen, das Gesetz insoweit zu ändern. Der Einsatz von grundrechtseinschränkenden Ermittlungsmethoden ist immer auf seine Verhältnismäßigkeit zu prüfen und deshalb auch an seinen Erfolgsaussichten zu messen. Dies muss bei der Überwachung der verschiedenen Kommunikationsmittel ins Kalkül gezogen werden. Terroristische Netzwerke arbeiten in der Regel in internationalen und sehr komplexen Verbindungen. Deshalb ist davon auszugehen, dass sie nicht mittels zeitraubenden Briefverkehrs miteinander kommunizieren. Die Überwachung des gesamten Postverkehrs wäre wegen geringer Ermittlungserfolge unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB